Niedersachsen fordert Prüfverfahren für Legehenenhaltungssysteme
(aho) Die Neuregelung der Haltungsanforderungen für Legehennen sei eine große Herausforderung für die Legehennenhalter, insbesondere aber auch für die Stalleinrichter, erklärte Landwirtschaftsminister Uwe Bartels heute in Hannover. Haltungssysteme müssten so beschaffen sein, dass die darin gehaltenen Hennen ihren Grundbedürfnissen wie z. B. Picken, Scharren und Staubbaden nachkommen können.
Dieses habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung im Urteil zur Hennenhaltung so vorgegeben. Gerade für die neuen Intensivhaltungssysteme seien daher Nachweise über die Funktionsfähigkeit der Strukturelemente in den Haltungseinheiten wichtig. Hierfür sei ein Prüfverfahren erforderlich, dass als obligatorische Maßnahme, unter bestimmten Voraussetzungen auch als freiwillige, eingeführt werden müsse.
Durch den von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen herbeigeführten Bundesratsbeschluss könne sowohl das Tierschutzgesetz entsprechend geändert, wie auch beide Verfahren in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Entsprechend erste Schritte habe Niedersachsen durch ein Forschungsvorhaben auf dem Lehr- und Forschungsgut Ruthe bereits eingeleitet; dort würden die unterschiedlichen Haltungssysteme nicht nur verglichen, sondern auch ethologisch bewertet. Ergebnisse seien Anfang 2001, nach Abschluss des ersten Durchganges zu erwarten. In Kombination mit den Pilotprojekten der Geflügelwirtschaft könne hiermit ein Grundstock für die Prüf- und Zulassungsverfahren gelegt werden. Bartels forderte die Bundesregierung auf, diese Chance zu nutzen und baldmöglichst von den Ermächtigungsgrundlagen Gebrauch zu machen.
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Niedersachen, 12.12.00