Baden-Württemberg: Bei 40% der Proben Tiermehl-Verschleppungen
(aho) — Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes über das Verbot des Verfüttern, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel“ am 1. Dezember haben die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg verstärkt Kontrollen bei den Mischfuttermittel- herstellern durchgeführt. Wie das Ministerium „Ländlicher Raum“ bekannt gab, waren 60 Prozent der untersuchten Mischfuttermittel unbelastet, 40 Prozent wiesen sehr geringe Verschleppungsanteile auf. Diese Anteile lagen weit unter 0,5 Prozent. Betriebe, bei denen Verschleppungen festgestellt wurden, sind verpflichtet, ihre Produkte zurückzuholen. Dies werde durch die Regierungspräsidien überwacht. Die Probenentnahme werde mit Nachdruck fortgesetzt. Ziel sei es, das absolute Tiermehlverbot möglichst schnell durchzusetzen.