BSE: Ministerin Staiblin fordert Überprüfung des Düngemittelrechts
(aho) Wie das Ministerium Ländlicher Raum (Baden – Württemberg) mitteilt, hat die Ministerin für den Ländlichen Raum, Gerdi Staiblin, den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Karl-Heinz Funke, brieflich aufgefordert, das Düngemittelrecht auf den Prüfstand zu stellen.
Wie die Ministerin ausführte, berühren die BSE-Thematik und die Bemühungen um eine Lösung des Problems mehrere Bereiche der Landwirtschaft einschließlich des ökologischen Landbaus. So enthalte die Düngemittel- verordnung des Bundes als zugelassene Düngemitteltypen organische und mineralische Mittel, die „tierische oder pflanzliche Stoffe enthalten“. Darunter fielen auch Tiermehle. Bekannterweise erlaube die erst im August dieses Jahres in Kraft getretene Erweiterung der Brüsseler ÖKO-Verordnung in den Bereichen Tierhaltung, Fütterung und Düngung unter anderem auch den Einsatz von bestimmten Rohstoffen tierischer Herkunft wie Blut- und Hornmehl. Die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau habe zwar in ihren Richtlinien für den ökologischen Landbau die zulässigen Futter- und Düngemittel eingegrenzt, die Grundproblematik des Einsatzes bliebe gleichwohl bestehen. Angesichts der gravierenden Problematik bat Gerdi Staiblin vor dem Hintergrund der bereits erlassenen Verbote um eine Prüfung und Bewertung der Angelegenheit und Klärung der Frage, ob noch weitere Schritte unternommen werden müssen.
AHO berichtete zuvor in einer Meldung vom 15.12.2000 und in einer Meldung vom 02.12.2000.