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Bayern: Futtermittelkontrollen nochmals drastisch verschärft

(AHO) Nochmals drastisch verschärft hat Landwirtschaftsminister Josef Miller die Futtermittelkontrollen in Bayern. Die 17 Probenehmer an den Ämtern für Landwirtschaft und Ernährung wurden von sonstigen Verwaltungs- aufgaben freigestellt und ausschließlich mit Kontrollaufgaben betraut. Die Probenehmer stellen derzeit bei allen Herstellern und im Handel die Lagerbestände an tiermehlhaltigem Mischfutter fest. Die Bestände werden gesperrt. Nach den bis heute vorliegenden Erkenntnissen sind bei den bayerischen Mischfutterherstellern noch rund 5 000 Tonnen Tiermehl und tiermehlhaltige Ware mit einem Schätzwert von zehn Millionen Mark gelagert. Proben wurden nach Angaben des Ministers am Wochenende unmittelbar nach Bekanntwerden des ersten BSE-Verdachts auf den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben sowohl bei den Mischfutter- mitteln als auch bei den Milchaustauschern und hofeigenem Futtermittel gezogen. Die Proben wurden mit Kurier zur landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt Speyer gebracht, Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Noch vor dem Auftreten des ersten BSE-Falles am 24. November hatte der Minister bereits Mitte Oktober die Probenentnahmen aus Mischfutter- mitteln verstärkt. Allein im Oktober und November wurden mehr als 520 Kontrollen durchgeführt. In 70 Fällen veranlasste die Landesanstalt für Ernährung eine Mikroskopie. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse haben keine Anhaltspunkte für die Beimischung von Tiermehl in Rinder- futter ergeben. Bayern hat, so Miller weiter, als erstes Land in einem Kabinettsbeschluss am 21. November ein generelles Verbot der Verfütterung von Tiermehl und tiermehlhaltigen Mischfuttermitteln an alle landwirt- schaftlichen Nutztiere gefordert. Inzwischen gilt das Verbot deutschland- weit per Gesetz seit 2. Dezember.

Mit einer Bundesratsinitiative im Jahr 1999 hat Bayern auf Anregung des Ministers gefordert, Verstöße gegen das Futtermittelrecht genauso streng zu ahnden wie im Lebensmittelrecht. Diese Forderung ist seit Juli dieses Jahres gesetzlich verankert. Noch nicht durchgesetzt hat sich der Freistaat laut Miller dagegen mit seiner Forderung der umfassenden Deklarierung von Futtermitteln. Dazu der Minister: „Die EU muss endlich zu einem Ergebnis kommen, die Zeit drängt.“ Vom Bund fordert Miller eine umgehende Regelung in der Futtermittelverordnung, die jede Verwendung der verbotenen Erzeugnisse im Futtermittelbereich ausschließt. Nach derzeitigem Recht ist nur das Verfüttern von Tiermehl, nicht aber das „Inverkehrbringen“ verboten. Schließlich verlangt Bayern aus Sicherheitsgründen auch ein EU-weites Importverbot für Tiermehl und tiermehlhaltige Mischfuttermittel.

Nach Angaben des Ministers haben die seit 1997 bis heute durchgeführten 360 mikroskopischen Untersuchungen in keinem einzigen Fall Hinweise auf eine Beimischung von Tiermehl in Mischfuttermitteln ergeben. Die bei den Tests entdeckten Verunreinigungen lagen bis auf einen Fall unter der Nachweisgrenze. Das Vorkommen von verbotenem tierischen Eiweiß von warmblütigen Landsäugetieren in Mischfuttermitteln für Wiederkäuer konnte von den Untersuchungsbehörden in Speyer und Hameln nicht bestätigt werden. Belastende Vollzugsmaßnahmen gegenüber den Futter- mittelbetrieben waren wegen des Fehlens gerichtsverwertbarer Tatsachen deshalb nicht möglich. Das Problem der sogenannten Verschleppungen wurde seit Jahren bundesweit diskutiert, alle Länder waren davon getroffen. Die in Bayern für die Futtermittelkontrollen zuständige Landesanstalt für Ernährung hat laut Miller von Anfang an aktiv an einem Forschungs- verbund zur Entwicklung neuer und besserer Untersuchungstechniken mitgearbeitet und wesentliche methodische Hinweise geliefert.

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