Europäische Kommission: Tiere auf dem Transport besser schützen
(Brüssel/Berlin) – Bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften über Tiertransporte gibt es noch erhebliche Mängel. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Langstreckentransporten werden Tiere oft brutal behandelt und unsachgemäß versorgt; manchmal sind sie sogar transportunfähig. EU-weit gültige Vorschriften über die Genehmigung von „Transportplänen“ oder Höchstfahrtzeiten für Tiertransporte werden nicht eingehalten. Abhilfemaßnahmen durch Inspektoren der Mitgliedstaaten sind selten, und in einigen Ländern scheint die Durchsetzung der Tiertransportvorschriften nur einen geringen Stellenwert zu besitzen.
Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass sowohl die Rechtsvorschriften selbst als auch ihre Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten verbessert werden müssen. So wird das Lebensmittel- und Veterinäramt verstärkt Kontrollen durchführen, und es sollen gegen Mitgliedstaaten, die die Vorschriften nicht ordnungsgemäß umsetzen, Verstoßverfahren eingeleitet werden.
Die geltende Richtlinie über Tiertransporte wird daher im kommenden Frühjahr geändert werden. Auf wissenschaftliche Empfehlung werden zum Frühjahr auch neue Vorschriften erarbeitet, die die Temperaturüberwachung und Belüftung von Lastwagen vorsehen, die für Langstreckentransporte von Tieren eingesetzt werden.
Bisher gilt eine Höchstfahrtzeit von acht Stunden. Für längere Tiertransporte sind ein genehmigter Transportplan, Ruhepausen zum Füttern und Tränken und/oder Entladen der Tiere an zugelassenen Aufenthaltsorten sowie besonders ausgerüstete Fahrzeuge vorgeschrieben.
Darüber hinaus sollen verstärkt Anreize geschaffen werden, um die Tiere in der Nähe ihres Haltungsorts zu schlachten. Weitere Informationen zu diesem Thema: Tierschutz während des Transports.
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