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Neuer BSE-Verdachts-Fall in Bayern

(aho) In Bayern gibt es einen weiteren BSE-Verdachtsfall. Es handelt sich um eine am 24. März 1994 geborene Kuh aus einem Bestand im Landkreis Weilheim-Schongau, deren Hirnprobe positiv befundet wurde. Dieses Ergebnis wurde gestern Abend vom Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Nordbayern (LUA Nord) mitgeteilt. Ebenfalls noch gestern Abend wurde die Probe in die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen gebracht. Der Herkunftsbestand wurde gesperrt.

Dieses Tier war am 2. November 2000 wegen zentralnervöser Störungen krank geschlachtet worden. Der Befund wurde im Rahmen des von der EU vorgeschriebenen BSE-Überwachungsprogrammes festgestellt. Danach sind verendete und krank geschlachtete Tiere auf BSE zu untersuchen. Nach den europaweit vorgesehenen Standardverfahren wurde das Rind zunächst histologisch mit negativem Ergebnis untersucht. Eine anschließend durchgeführte immunhistochemische Untersuchung brachte dagegen einen positiven Befund.

BSE – Verdacht im Landkreis Cham bestätigt

Das Deutsche Referenzzentrum für die BSE-Diagnostik an der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen hat den BSE-Verdacht bei einem vierjährigen bayerischen Rind bestätigt. In der Gehirnprobe des Tieres wurde das BSE-typische Prion-Protein nachgewiesen, teilte Bayerns Gesundheitsministerin Barbara Stamm am Mittwoch (20. Dezember 2000) in München mit. „Auch wenn man nach den Ergebnissen des Schnelltests damit rechnen musste, so ist dies doch ein schlimmer Schlag für die Verbraucher und die Landwirtschaft, insbesondere aber für den betroffenen Landwirt und seine Familie“, erklärte Stamm.

Eine Schnelltestuntersuchung am Samstag vergangener Woche hatte den BSE-Verdacht ergeben. Die Probe stammte aus dem Schlachthof Furth im Wald, wo das Tier am 15. Dezember 2000 geschlachtet worden war. Das aus einem Betrieb im Landkreis Cham stammende Tier war am 12. März 1996 geboren worden. Das Fleisch aus der gesamten Tagesproduktion des Schlachthofes war beschlagnahmt worden und wird unschädlich beseitigt.

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