Rücknahme älterer Koch- und Brühwürste
(aho) Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer hat die Hersteller von Wurstwaren, die in ihren Produkten sogenanntes Separatorenfleisch verarbeitet haben, zur Rücknahme ihrer Fleischwaren aufgefordert.
Seit dem 1. Oktober 2000 dürfen in der Europäischen Union Risiko- materialien wie Hirn, Rückenmark, Augen und Mandeln von Rindern, Schafen und Ziegen, die über zwölf Monate alt sind, nicht in Nahrungsmitteln enthalten sein. Fleisch vom Schädeln oder der Wirbelsäule der von der Verordnung betroffenen Tiere darf nicht mehr wie bisher als sogenanntes Separatorenfleisch in Koch- und Brühwürsten oder Fertiggerichten weiterverarbeitet werden
Am Donnerstag will das Bundesgesundheitsministerium werde sie prüfen, ob weitere rechtliche Schritte gegen die Verwendung von solchem Fleisch möglich sind.