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Schweiz: Tiermehlverbot ja, Ausnahmen für Schlachtabfälle.

(aho) Der Bundesrat der Schweiz hat mit einer Änderung der Tierseuchenverordnung ein generelles Tiermehlverbot beschlossen. Verboten wird auch die Verfütterung sogenannter Extraktionsfette, die bei der Produktion von Tiermehlen anfallen. Das Verbot tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Bereits seit dem 11. Dezember werden aber keine dieser Produkte mehr in den Verkehr gebracht. An den anfallenden Mehrkosten, die bei der Entsorgung durch Verbrennung entstehen, beteiligt sich der Bund mit bis zu 75%.

Zugelassen bleibt unter strengen Auflagen die Verfütterung von bestimmten Schlachtabfällen, die von der Fleischkontrolle als nicht gesundheitsschädlich bezeichnet worden sind, in flüssiger Form an Schweine. Zudem wird Fischmehl nur für Wiederkäuer verboten.

Seit dem ersten Auftreten von BSE in der Schweiz im November 1990 wird diese Krankheit intensiv bekämpft. Ziel aller Massnahmen war von Anfang an, eine mögliche Übertragung von BSE auf den Menschen zu verhindern und die Neuansteckung von Tieren zu unterbinden, um die Seuche möglichst schnell auszurotten. Schon 1990 wurden die Risikoorgane wie Gehirn und Rückenmark von Rindern über 6 Monaten von der menschlichen Ernährung ausgeschlossen und die Tiermehle, die nach wie vor als Hauptursache für BSE gelten, für Wiederkäuer verboten. Die Massnahmen zur Ausrottung der BSE wurden jeweils nach dem Stand der Wissenschaft verschärft. So müssen seit 1996 die Risikoorgane sowie alle Kadaver verbrannt werden.

Nachdem vor wenigen Wochen bei zwei Kühen BSE diagnostiziert worden ist, die nach den verschärften Massnahmen von 1996 geboren worden sind, wurde nun mit einer Änderung der Tierseuchenverordnung vom Bundesrat ein generelles Tiermehlverbot beschlossen. Dieses Tiermehlfütterungsverbot tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft und gilt für alle Nutztiere. Darin eingeschlossen sind auch die Extraktionsfette, die bei der Tiermehlproduktion entstehen. Verboten wird die Verwendung von Mehlen tierischer Herkunft auch bei der Düngerproduktion. Diese Produkte müssen verbrannt werden. Die Centravo AG, die den Hauptanteil an Tiermehl in der Schweiz herstellt, und die cemsuisse, der Verband der schweizerischen Zementindustrie, garantieren die sichere Entsorgung durch Verbrennung in den Zementöfen.

Die Mehrkosten für die Entsorgung der Schlachtabfälle betragen etwa 40 Millionen Franken. Diese setzen sich zusammen aus Kosten für Transport, Lagerung und Verbrennung sowie den entgangenen Erlösen für Tiermehle und Fette. Der Bund wird sich mit maximal 75% an diesen zusätzlichen Kosten beteiligen.

Weitere Daten und Fakten zu BSE in der Schweiz stehen als pdf-Dokument zur Verfügung. Sie benötigen das Anzeigeprogramm „Akrobat Reader“.

Auskünfte: Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation, BVET. Tel.: 031 323 84 96 Robin Tickle, Chef Kommunikationsdienst EVD, Tel. 031 322 20 25

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