BSE in den Landkreisen Neumarkt/Oberpfalz und Weilheim/Schongau
(aho) Das Deutsche Referenzzentrum für die BSE-Diagnostik an der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen hat in der vergangenen Nacht den BSE-Verdacht für ein Rind aus dem Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz und für ein Rind aus dem Landkreis Weilheim/ Schongau bestätigt. Das teilte Bayerns Gesundheitsministerin Barbara Stamm heute in München mit.
Fall Neumarkt/Oberpfalz: Es handelt sich um eine Kuh, die aus Bayern stammt und in Baden- Württemberg geschlachtet wurde. Das Tier wurde am 26. Oktober 1995 im Herkunftsbestand im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz geboren und hat diesen Bestand (63 Rinder) bis zur Abgabe zur Schlachtung nicht verlassen. Der Bestand war sofort nach der Verdachtsdiagnose gesperrt worden.
Fall Weilheim/Schongau: Es handelt sich um eine am 24. März 1994 geborene Kuh aus einem Bestand mit 35 Rindern. Das Tier war am 2. November 2000 wegen zentralnervöser Störungen eingeschläfert worden. Entsprechend dem von der EU vorge- schriebenen BSE-Überwachungsprogramm sind verendete und krank geschlachtete Tiere auf BSE zu untersuchen, und zwar nach dem europaweit vorgesehenen histologischen Standardverfahren, das zeitlich aufwändiger ist. Das am 29. November vorliegende Testergebnis war negativ. Eine anschließend durchgeführte immunhistochemische Untersuchung brachte dann am 19. Dezember einen positiven Befund, der nun durch Tübingen bestätigt wurde. Seit der Tötung des Tieres hat kein Tier den Bestand verlassen.
Gesundheitsministerin Stamm wies den Vorwurf der Vertuschung oder Verschleierung mit großer Entschiedenheit zurück. Sie praktiziere eine Politik der Offenheit und der Transparenz, klare Befunde würden sofort der Öffentlichkeit mitgeteilt.
759.00/StMAS München, 20. Dezember 2000