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Bayrisches Landwirtschaftsministerium zur BSE-Krise

(26. Dezember 2000) München – Als wäre die BSE-Krise für sich allein nicht schon schlimm genug – für Verbraucher, Landwirte und die damit befassten Politiker: Manche Boulevardblätter setzen immer noch eins drauf und scheren sich dabei wenig um Fakten, Wahrheit oder recht- staatliches Handeln. Da wird dann plötzlich der Entwurf eines EU-Berichtes, den eigenartigerweise nur die SPD, nicht aber die betroffene Verwaltung in Händen hat, zur absoluten Wahrheit. Und das, obwohl die EU in Sachen BSE nicht gerade das Vertrauen gepachtet hat. Dem Landwirtschaftsministerium hätte man anstelle von Vorverurteilungen wenigstens die Chance geben müssen, die Beanstandungen zu prüfen. Dessen ungeachtet wird das Landwirtschaftsministerium nach Vorliegen des offiziellen Berichtes alle Fakten offen legen und für Transparenz sorgen.

Unabhängig davon stellt das Ministerium fest:

1. Die Bayerische Landesanstalt für Ernährung hat seit dem EU-weiten Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer im Jahr 1994 regelmäßig kontrolliert. Auf derBasis der seit 1997 geltenden Futtermittelprobenahme- und Analyseverordnung des Bundes wurden jährlich rund 2 200 Futtermittelproben gezogen.

2. Vor dem bundesweiten totalen Verbot von Tiermehl am 2. Dezember war Tiermehl in Form von Geflügelmehl, Fischmehl oder Blutmehl im Tierfutter auch für Wiederkäuer erlaubt. Verboten war Tiermehl von „warmblütigen Landsäugetieren“. Ob verbotenes oder erlaubtes Tiermehl im Futtermittel vorhanden war, konnte bei der EU-weit vorgeschriebenen mikroskopischen Untersuchung nur bis zu einer Grenze von 0,5 Prozent festgestellt werden.

3. Die Landesuntersuchungsanstalten in Speyer und Hameln konnten – mit einer Ausnahme – bei den festgestellten Verunreinigungen nicht ausschließen, dass es sich um vor dem 2. Dezember 2000 noch erlaubtes Tiermehl handelte. Ein rechtliches Eingreifen war deshalb nicht möglich.

4. In dem einen Fall der Feststellung von verbotenem Tiermehl wurde ein Verfahren eingeleitet. Es ist derzeit noch nicht abgeschlossen, weil die Betroffenen Gegengutachten eingereicht haben.

5. Verunreinigungen im Tierfutter waren kein bayerisches, sondern ein bundes- und EU-weites Problem. Auch Nordrhein-Westfalen bildet da keine Ausnahme.

6. Staatsminister Josef Miller ist seit Oktober 1998 Landwirtschafts- minister. Er wurde im November dieses Jahres erstmals von der Verwaltung über das Problem der Verunreinigungen informiert.

7. Unmittelbar nach Kenntnis der Verunreinigungen hat Minister Miller noch im November die Kontrollen drastisch verstärkt und im Bayerischen Kabinett einen Antrag auf vollständiges Verbot von Tiermehl eingebracht, der am 21. November beschlossen wurde. Erst danach hat der Bund das Tiermehlverbot durchgesetzt.

8. Auf Antrag Bayerns, initiiert von Minister Miller, hat der Bundesrat mit Wirkung vom 20. Juli 2000 beschlossen, dass Verstöße gegen das Futtermittelrecht genauso hart geahndet werden wie Verstöße gegen das Lebensmittelrecht.

9. Ebenfalls auf Antrag Bayerns hat der Bund bei der EU die offene Deklarierung der Futtermittel gefordert. Die Entscheidung Brüssels steht noch aus.

10. Seit 2. Dezember gilt bundesweit das Verbot der Verfütterung von Tiermehl jeder Art. Minister Miller hat seither die Kontrollen nicht nur nochmals verschärft, sondern die Verwaltung auch angewiesen, selbst bei geringsten Verunreinigungen hart vorzugehen.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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