Untersuchung auf nicht deklarierte Anteile von Rindfleisch
(aho) Seit Beginn dieses Jahres sind im Staatliches Lebensmittel- untersuchungsamt Braunschweig rund 1.400 Lebensmittelproben auf die Tierart der in ihnen enthaltenen Fleischbestandteile untersucht worden. In 11 Proben unterschiedlicher Fleischerzeugnisse, die nach dem Zutatenverzeichnis kein Rindfleisch enthalten sollten, wurde mit elektrophoretischen und serologischen Methoden Rinderprotein nach- gewiesen. Zwei der 11 Proben wurden nach der Feststellung des ersten BSE-Falles in Deutschland entnommen. Es handelt sich bei Ihnen um unterschiedliche Geflügelfleischwürste eines niedersächsischen Herstellers, die nach der Deklaration in deutscher und türkischer Sprache gezielt für türkische Verbraucher angeboten werden. Der Betrieb, der diese Erzeugnisse hergestellt hat, war bereits in der Vergangenheit durch falsche Angaben in der Kennzeichnung aufgefallen. Die noch im Handel befindliche Ware wird vom weiteren Verkauf ausgeschlossen. Der Verstoß wird im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Bußgeldverfahrens verfolgt.
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Hannover, 28.12.00