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Bayern beschließt Maßnahmebündel zur BSE-Bekämpfung

(aho) – Ein Vier-Säulen-Programm zur Eindämmung des BSE-Risikos hat heute der Kabinettsausschuss unter Leitung von Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber beschlossen. Das Konzept enthält ein verstärktes Kontrollregime von der Futtermittelherstellung über die Lebensmittel- produktion bis zu Lebensmittelprüfungen an der Ladentheke, den Ausbau der Forschung zu BSE von Übertragungswegen bis zu neuen Testmethoden, eine Verstärkung des Verbraucherschutzes und Hilfen für die Landwirtschaft. Ministerpräsident Stoiber hat die Einrichtung eines Landesamtes für Lebensmittelsicherheit angekündigt. Dort sollen die Zuständigkeiten für die Lebensmittelkontrolle und die Lebensmittel- herstellung gebündelt werden.

Im einzelnen hat der Kabinettsausschuss zur Eindämmung einer Ausbreitung von BSE und zur Unterstützung der in Not geratenen Landwirte folgendes Maßnahmebündel beschlossen:

1.Verbesserte Futtermittelkontrollen

– Die Untersuchungskapazitäten bei der Kontrolle von Futtermitteln im Rinderbereich werden im Vergleich zum Probenumfang von 1999 verzehnfacht, künftig ca. 5.000 Proben pro Jahr.

– Der Bayerische Landwirtschaftsminister hat am 23. Dezember 2000 die noch lagernden Futtermittelpartien gesperrt, bis sie schadlos entsorgt werden können. Die Staatsregierung empfiehlt den Landwirten, auch die vor dem 2. Dezember 2000 produzierten tiermehlhaltigen Futtermittel nicht mehr in der Fütterung an Nichtwiederkäuer zu verwenden.

– Den Landwirten wird eine freiwillige und kostenlose Untersuchungs- möglichkeit bei ausgewählten Futtermittellabors angeboten. Die Kostenerstattung erfolgt durch direkte Rechnungsstellung zwischen Labor und dem Landwirtschaftsministerium.

– Bayern wird beim Bund auf die offene Deklaration, die Einführung einer Positivliste von Futtermitteln sowie eine Verschärfung des Bußgeldrahmens im Futtermittelrecht drängen.

– Das für die Verstärkung der Futtermittelkontrollen notwendige Personal wird bereitgestellt.

– Die Bayerische Staatsregierung strebt des weiteren eine freiwillige Vereinbarung mit der bayerischen Fischwirtschaft an, um die Verfütterung von Fischmehl an Fische in bayerischen Teichanlagen auszuschließen.

2. EU-weite Entfernung von Risikomaterial

Die Staatsregierung wird sich beim Bund dafür einsetzen, dass die Entfernung von Risikomaterial auf

– alle Altersklassen bei Rindern,

– auf die gesamte Wirbelsäule, Darm und Milz

– sowie auch auf Schafe und Ziegen

ausgedehnt wird.

3. Tiermehl

– Bayern wird erneut eine Bundesratsentschließung einbringen, die ein europaweites, zeitlich unbegrenztes Verfütterungs-, Verwertungs- und Verbringungsverbot von Tier- und Fischmehl zum Ziel hat. Für den Fall, dass ein umfassendes, europaweites und unbefristetes Tiermehlverbot nicht durchgesetzt werden kann, fordert Bayern den Bund auf, ein Importverbot für Tiermehl und tiermehlhaltige Futtermittel zu erlassen.

– Bayern fordert vom Bund die Einführung einer Verbrennungspflicht von Tiermehl.

– Die Staatsregierung fordert die Betreiber der Tierkörperbeseitigungs- anlagen auf, freiwillig das produzierte Tiermehl zügig der Verbrennung zuzuführen und andere nicht-thermische Verwendungen auszuschließen. In Bayern stehen die für die unschädliche Beseitigung des Tiermehls notwendigen Verbrennungskapazitäten in ausreichendem Umfang zur Verfügung.

4. BSE-Tests

– Bayern wird ab 1. Januar 2001 bei allen gefallenen und verendeten Rindern lückenlos weit über die gesetzliche Anforderung hinaus einen BSE-Test vornehmen und die dafür notwendigen erheblichen zusätzlichen Personalkapazitäten zur Verfügung stellen. Im übrigen bleibt es bei den lückenlosen BSE-Schnelltests bei Schlachtrindern über 30 Monaten und den freiwilligen Tests ab 24 Monaten.

Im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums wird dazu eine personelle Verstärkung zur Durchführung zusätzlicher Untersuchungen auf BSE vorgenommen. Zudem wird eine entsprechende Sachausstattung der Landesuntersuchungsämter zur Durchführung dieser zusätzlichen Untersuchungen gewährleistet.

– Bayern fordert die Bundesregierung auf, freiwillige BSE-Tests für Schafe, Ziegen und Wild zu prüfen.

5. Verbesserter Verbraucherschutz

– Die Staatsregierung wird ein Landesamt für Lebensmittelsicherheit einrichten und dort die Kompetenzen des Verbraucherschutzes im Lebensmittelbereich bündeln.

– Die Projektgruppe Verwaltungsreform wird federführend beauftragt zusammen mit den betroffenen Ressorts die möglichen Defizite ufzuzeigen und dem Ministerrat bis Ende März 2001 Verbesserungs- vorschläge zu unterbreiten.

– Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes wird u.a.

* die staatliche Lebensmittelüberwachung ab sofort einen Kontrollschwerpunkt bei Wurstwaren setzen,

* beim Gesundheitsministerium zur weiteren Diskussion der BSE-Problematik eine Verbraucher-Runde einberufen.

6. Forschungsförderung

Staatsminister Zehetmair wird beauftragt zusammen mit den einschlägigen wissenschaftlichen Institutionen ehestmöglich ein Forschungskonzept vorzulegen, das folgende Schwerpunkte enthalten könnte:

– Grundlagenforschung zu Prionproteinen,

– Epidemiologie und Diagnostik der Creutzfeld-Jakob-Erkrankungen beim Menschen, insb. auch „neue Variante“, Testverfahren im Blut von Patienten,

– Erforschung eventueller Verbreitungswege beim Menschen,

– Therapieforschung beim Menschen,

– Erforschung neuer und Verbesserung vorhandener Testverfahren beim Rind insbesondere auch am lebenden Tier,

– Erforschung von Verbreitungswegen des Erregers über Tierfutter, öden etc.,

– Überprüfung genetischer Faktoren bei der Entstehung von BSE,

– Erforschung der Möglichkeit der Übertragung von BSE auf andere Tierarten,

– Entwicklung von Testmethoden bei Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Die Staatsregierung hat hierzu bereits 10 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Sie fordert Bundesregierung und EU auf, die Forschungs- anstrengungen ebenfalls deutlich zu verstärken und die Mittel im Rahmen der Forschungsförderprogramme entsprechend zu verstärken.

Wenn es aus Sicht der Wissenschaftler notwendig ist, werden zu wissenschaftlichen Zwecken ausgewählte Tiere aus BSE-Beständen unter Quarantänebedingungen gehalten.

7. Problematik der Tötung von BSE befallender Rinderbestände

– Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Antrag mit dem Ziel an den Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss bei der EU zu richten, dass dieser prüfen lässt, ob nicht das Schweizer Verfahren der Kohortenkeulung EU-weit übernommen werden kann.

– Die Tiere aus BSE-befallenen Beständen sind zur seuchenrechtlichen Prävention zu keulen, solange nicht eine anderweitige europäische Lösung gefunden ist.

– Wenn es aus Sicht der Wissenschaftler notwendig ist, werden zu wissenschaftlichen Zwecken ausgewählte Tiere aus BSE-Beständen unter Quarantänebedingungen gehalten.

8. Hilfen für die Landwirtschaft

– Die Staatsregierung stellt 12 Millionen DM für die unmittelbar und mittelbar von der BSE-Krise betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe zur Verfügung.

– Im Rahmen einer Notstandsbeihilfe wird den unmittelbar betroffenen Landwirten zusätzlich zu dem aus der Tierseuchenkasse erstatteten gemeinen Wert der getöteten Tiere und den Tötungs- und Desinfektions- kosten auch der weitergehende Schaden bis zu einer max. Höhe von 75 Prozent erstattet. Dies betrifft insbesondere Einbußen durch Milchgeldausfall, Kosten für die Wiederherstellung der Leistungs- fähigkeit des Milchviehbestandes sowie erhöhte Anschaffungskosten für die zuzukaufenden Milchkühe.

Das Landwirtschaftsministerium wird Abschlagszahlungen vor der endgültig ermittelten Höhe der Notstandsbeihilfe gewähren.

– Ebenfalls im Rahmen einer Notstandsbeihilfe sollen die mittelbar betroffenen rinderhaltenden Betriebe, insbesondere die spezialisierten Rindermastbetriebe im Falle einer tatsächlichen Existenzgefährdung unterstützt werden. Die notwendigen Detailregelungen werden derzeit mit der EU und dem Bund abgestimmt.

– Darüber hinaus werden in einer ganzen Reihe von Förderprogrammen Ausnahmeregelungen bei der Förderabwicklung ermöglicht. Bei der Frage der Anrechnung der Futterflächen hat das Landwirtschafts- ministerium bereits eine Zusage erreicht, die für die bayerische Landwirtschaft Prämien in einer Gesamthöhe von 5 bis 6 Millionen DM sichert.

– Das Staatsministerium der Finanzen wird steuerliche Billigkeits- maßnahmen, wie Erlass oder Stundung von Steuern, für die unmittelbar betroffenen Betriebe prüfen.

– Die Staatsregierung erwartet, dass die Bundesregierung ihrerseits ein nationales Sofortprogramm für alle von der BSE-Krise betroffenen Wirtschaftskreise auflegt und bei der EU für weitere marktentlastende Maßnahmen auf dem Rindfleischsektor eintritt.

9. Runder Tisch am 8. Januar 2001

Der Ministerpräsident wird anlässlich der aktuellen BSE-Entwicklung zu einem Runden Tisch-Gespräch am 8. Januar 2001 alle in Bayern betroffenen Verbände und Institutionen einladen, um die gegenwärtige Situation zu analysieren, Perspektiven zu erörtern, sowie kurz- und mittelfristige Strategien zur Bewältigung der BSE-Problematik zu entwickeln. Dabei sollen unter anderem

– Belange der artgerechten Fütterung und Haltung in der Landwirtschaft angesprochen werden, z.B. Kälberfütterung mit Milchaustauscher, – eine Selbstverpflichtung der Futtermittelhersteller zur sofortigen Deklaration der Inhaltsstoffe erörtert, – die Einführung eines BSE-Testsiegels im Handel geprüft werden.

Anhang:

1. Ergänzende Stellungnahme von Landwirtschaftsminister Josef Miller:

Die Viehverkehrsverordnung hat seit 20.03.1994 die Verfütterung an Wiederkäuer in Deutschland verboten. Am 27.06.1994 hat die EU- Kommission dieses klare Verbot aufgeweicht. Diese Kommissionsent- scheidung wurde 1994 bzw. 1997 in nationales Recht umgesetzt. Die Viehverkehrsverordnung aufgrund dieser EU-Vorgaben hat danach zwar das Verfüttern von Tiermehl aus Säugetiergewebe verboten, nicht jedoch Geflügelmehl und Fischmehl sowie Bluterzeugnisse. Diese Bestandteile konnten wegen der EU-Vorgaben im Futtermittel zulässigerweise enthalten sein. Eine Unterscheidung zwischen Tiermehl aus Säugetieren und dem zulässigen Geflügel- und Fischmehl ist im Analyseverfahren aber erst ab einer Konzentration von 0,5 Prozent bzw. 1 Prozent möglich. Die mögliche Zulassung von Geflügel- und Fischmehl durch die EU hat gerade deshalb dazu geführt, dass ein Nachweis von Tiermehl aus Säugetiergewebe im Futtermittel bis zur genannten Konzentration nicht möglich war. In Bayern war nur eine Probe über der Nachweisgrenze.

2. Ergänzende Stellungnahme von Gesundheitsministerin Barbara Stamm:

Das EU-Untersuchungsprogramm für gefallene Tiere schreibt Bayern pro Jahr 195 Stichproben vor. Bayern hat das Stichprobensoll erfüllt. Im Jahr 2000 waren es sogar 700 Stichproben.

Zur Tiermehlerhitzung

– Die Bedingungen für die Herstellung von Tiermehl sind EU-rechtlich vorgeschrieben: 133 Grad, 3 bar Druck, 20 Minuten.

– Der Betreiber der TBA ist verpflichtet, die diesbezüglichen Kontrollstreifen täglich zu kontrollieren und abzuzeichnen. Er hat außerdem jede Woche Tiermehlproben an Untersuchungslabors zur Analyse einzusenden.

– Die Veterinärbehörden kontrollieren die Anlagen mindestens einmal monatlich: Augenmerk auf die Kontrollstreifen; Abzeichnung; Entnahme von Tiermehlproben an verschiedenen Stellen der Anlage, Testung durch Landesuntersuchungsämter. Landesuntersuchungsämter untersuchen bakteriologisch nach den Vorschriften der EU.

– Im Jahr 1999 wurden bei den zwei Landesuntersuchungsämter insgesamt 635 Tiermehlproben nach der EU-Referenzmethode untersucht. In vier Fällen wurden Sporen hitzeresistenter Bakterien gefunden. Die Ursachen wurden ermittelt und abgestellt, das vorhandene Tiermehl wurde erneut dem ordnungsgemäßen Produktionsverfahren unterworfen.

– In keinem dieser vier Fälle lag die Ursache für den bakteriologischen Befund im technischen Bereich. Als Ursache wurde in drei Fällen eine nachträgliche Kontamination ermittelt, in einem Fall lag ein Bedienungsfehler vor.

Bericht aus der Kabinettsausschusssitzung: 29. Dezember 2000

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