Eilverordnung zum Verfüttern von tierischem Protein
Umsetzung der EU-Bestimmung
(aho) – Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat heute in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium eine neue Eilverordnung zum Verfütterungsverbot von tierischen Proteinen erlassen. Mit dieser Eilverordnung werden die von der EU am 4.12. 2000 beschlossenen Schutzmaßnahmen in Bezug auf BSE umgesetzt. Neu zu dem bisherigen Gesetz über das Verfütterungsverbot von tierischen Proteinen an alle Nutztiere in Deutschland vom 1.12.2000 ist die Auflage, dass auch vorhandene Bestände an tierischen Proteinen in den landwirtschaftlichen Betrieben nicht mehr verfüttert werden dürfen. Das bisherige Gesetz gestattete dies noch unbefristet. Darüber hinaus dürfen Futtermittelhersteller und Händler proteinhaltige Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen mit tierischen Proteinen nicht mehr in den Verkehr bringen. Die neue Verordnung regelt auch die Verwendung von Gelantine aus Gewebe von Nichtwiederkäuern zur Umhüllung von Zusatzstoffen in Futtermitteln. Futtermittel, die mit solchen Zusatzstoffen angereichert sind, sind vom Verfütterungsverbot ausgenommen. Hersteller, Händler und Landwirte, die gegen diese Verordnung verstoßen, können mit einer Ordnungsstrafe belangt werden. Diese Eilverordnung tritt zum 1.1. 2001 in Kraft. Entsprechend der EU-Bestimmungen tritt sie ebenfalls mit Ablauf des 30. Juni außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wurde. Diese Verordnung betrifft nicht das Verfütterungsverbot von tierischen Proteinen an Wiederkäuer, das bereits seit 1994 in Kraft ist.
PRESSEMITTEILUNGEN, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, Mecklenburg-Vorpommern, Nr.: 250, 29.12.2000