Funke wehrt sich: „Wir waren selbstverständlich vorbereitet“
(bml) „Wir waren natürlich im Rahmen unserer Seuchenbekämpfung auf einen deutschen BSE-Fall vorbereitet; aber aus dieser Vorbereitung abzuleiten, wir hätten damit gerechnet, ist unseriös,“ erklärte Bundesernährungsminister Karl-Heinz Funke am Freitag. Rechnen konnte man damit nicht, weil die Untersuchungsergebnisse an auffälligen Tieren bis dahin ebenso negativ waren wie die Reihenuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Außerdem bestand bei Wiederkäuern das Tiermehlverfütterungsverbot. „Ohne die entsprechende Vorbereitung hätte die schnelle und gezielte Vorgehensweise gleich nach Bekanntwerden des ersten Verdachtsfalles in Deutschland nicht durchgeführt werden können,“ sagte Funke. Der am Tag nach Bekanntwerden des ersten Verdachts tagende Krisenstab habe den Ablaufplan bei BSE-Feststellungen bestätigt und das Tiermehlverfütterungsverbot beschlossen.
Die Ergebnisse von Experten, insbesondere von Wissenschaftlern seien fortlaufend in die Arbeit des Bundesernährungsministeriums eingeflossen. Das gelte auch für die in einem Pressebericht angesprochene Experten- sitzung im April zu Fragen der BSE-Problematik. Das Ergebnisprotokoll sei an interessierte Journalisten weitergegeben worden.
Bereits mit Schreiben vom 28. Juni 1999 hatte das Ministerium die Länder darauf hingewiesen, Schnelltests zur Verbesserung der BSE- Überwachung durchzuführen. Am 19. Juli 1999 wurde den Ländern eine Stichporobenkalkulation zur Ermittlung einer repräsentativen Stichprobe je Bundesland für die Untersuchung von verendeten Rindern auf BSE mit der Empfehlung übermittelt, anstelle der von der EU vorgegebenen Zahl von 400 Proben künftig 6000 Proben zu untersuchen. Dies wurde von den Ländern abgelehnt mit dem Hinweis auf die Kostenbelastung und den Status BSE-frei, den das Internationale Tierseuchenamt in Paris für Deutschland festgestellt hatte.
Der Ständige Veterinärausschuss habe mit ausdrücklicher deutscher Zustimmung am 4. April 2000 beschlossen, gezielte Untersuchungen bei über 24 Monate alten Rindern durchzuführen, die verendet sind oder aus besonderem Anlass geschlachtet wurden. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2000 habe das Ministerium den Ländern empfohlen, anstelle von Stichproben alle verendeten Rinder über 24 Monate zu untersuchen.