Sachsen-Anhalt: Gen-Datenbank und mehr
(aho) In Sachsen-Anhalt soll ein 6-Punkte-Programm für sicheres Rind- und Schaffleisch sorgen:
1. Kennzeichnung von der Geburt bis auf den Teller – Sachsen-Anhalt führt als erstes Land eine Gen-Datenbank ein
Sachsen-Anhalt wird als erstes Bundesland schrittweise eine Gen-Datenbank für Rinder einrichten. Dazu wird ein neues Ohrmarkensystem eingeführt. Diese Ohrmarke entnimmt beim Durchstechen der Ohren automatisch Gewebeproben aller neugeborenen Kälber.
Minister Konrad Keller: „Wir wollen, dass Verbraucher, Behörden, Landwirte, Händler, Schlachthöfe und die Lebensmittelindustrie jederzeit, d.h. in jeder Lebens- oder Produktionsphase in der Lage sind, die Herkunft von Tier oder Fleisch zweifelsfrei nachvollziehen können.“ Dies ist nach dem Stand der Technik zweifelsfrei nur über eine Genomanalyse möglich. Sachsen-Anhalt fordert den Bund auf, auch im Agrarrat der Europäischen Union auf eine europaweite Gen-Datenbank für alle Rinder zu drängen.
2. Ersatz von Tiermehl und genetisch verändertem Soja durch heimische Futtermittel
Sachsen-Anhalt fordert vom Bund, im Agrarrat auf die Umgestaltung des europäischen Prämiensystems zu drängen.
Keller: „Es muss sichergestellt werden, dass auf sogenannten Stillegungsflächen der Anbau eiweißhaltigen Futterpflanzen erlaubt und gefördert wird, um Alternativen zu Soja und Ersatz für tierisches Eiweiß zu schaffen.“
3. Futtermittelherstellung verstärkt überwachen
Nach wie vor finden sich Tiermehlspuren in Futtermitteln. Das Verfütterungsverbot wird deshalb weiter intensiv überwacht.
Keller: „Wir fordern den Bund erneut auf, nicht nur die Verfütterung, sondern auch die Herstellung von tiermehlhaltigen Futtermitteln kurzfristig zu verbiete n.“
Im übrigen unterstützt Sachsen-Anhalt die Forderung des Bundeslandwirt- schaftsministers nach einer Positivliste, in der festgelegt wird, welche Bestandteile Futtermittel beinhalten dürfen.
4. Erweiterung der BSE-Überwachung auf Schafe und Ziegen
Sachsen-Anhalt hat bereits mit der BSE- und Scrapieüberwachung der Schaf- und Ziegenbestände begonnen. Dazu ist der BSE-Schnelltest geeignet. Gefordert wird ein bundesweites Überwachungsprogramm.
5. Bei Schlachtung muss auf sichere Entfernung der Risikomaterialien geachtet werden
Es sind zur absolut sicheren Entfernung von BSE-Risikomaterialien wie Hirn und Rückenmark bei der Schlachtung neue Schlachttechnologien erforderlich. Die Überwachung der Risikomaterialentfernung und -beseitigung bis zur Verbrennung wird konsequent überwacht.
6. Keine Toleranz bei Etikettenschwindel
Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Hersteller- und Herkunftsangaben für Rindfleisch und Rindfleisch- erzeugnisse stimmen.
Keller: „Die Lebensmittelkontrolle wird hier schwerpunktmäßig ansetzen. Verstöße müssen mit allen rechtlich gebotenen Möglichkeiten geahndet werden.“ Mit dem Verbot der Tiermehlverfütterung und der Forderung nach einer Positivliste sind bereits wesentliche Kriterien für eine artgerechte Tierhaltung genannt.
Keller: „Landwirtschaftspolitik und landwirtschaftlicher Berufsstand müssen auf die durch BSE ausgelöste gesellschaftliche Diskussion über die Zukunft der Tierhaltung reagieren. Diskussionsbedürftig sind Zuchtziele, artgerechte Fütterung, Haltung, Leistungsbeanspruchung und Vermarktungsstrategien.“
Magdeburg, den 29. Dezember 2000 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1946 Fax: (0391) 567-1920 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de