Futtermittel-Verunreinigungen bundesweites Problem
München – Das Landwirtschaftsministerium hat die Vorwürfe des Bayerischen Bauernverbandes, von Futtermittel-Verunreinigungen gewusst, den Verband aber zu spät informiert zu haben, zurück gewiesen. Die EU habe im Juni 1994 das umfassende und klare bundesweite Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer aufgeweicht, indem sie Geflügelmehl, Fischmehl und Blutmehl zugelassen hat. Verboten war seither nur Tiermehl von „warmblütigen Landsäugetieren“. Ob verbotenes oder erlaubtes Tiermehl im Futtermittel vorhanden war, konnte nach Auskunft des Ministeriums bei der EU-weit vorgeschriebenen mikroskopischen Untersuchung allenfalls bei einem Gehalt von mindestens 0,5 bzw. ein Prozent festgestellt werden. Bis auf einen noch offenen Fall konnte in keinem weiteren klar und gerichtsverwertbar das Vorhandensein von verbotenem Säugetiergewebe nachgewiesen werden.
Seit dem 2. Dezember 2000 ist auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung Tiermehl gleich welcher Herkunft generell verboten. Damit sind die Rechtslage und die Eingriffsmöglichkeiten klar und eindeutig geregelt.