Bayern verbietet Tiermehlverfütterung an Wild
München – Ab sofort dürfen in Bayern keine tiermehlhaltigen Futtermittel mehr an freilebende Wildtiere verfüttert werden. Die von Landwirtschaftsminister Josef Miller veranlasste Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes tritt am Freitag (5. Januar) in Kraft. Das Verbot betrifft laut Miller tierproteinhaltige Erzeugnisse und Fette aus Gewebe warmblütiger Landsäugetiere und von Fischen sowie Mischfuttermittel, die diese Bestandteile enthalten. Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung wurden die Forstbehörden nach Auskunft des Ministers bereits am 27. Dezember vergangenen Jahres angewiesen, solche Futtermittel weder für die Winterfütterung noch für Zwecke der Kirrung einzusetzen. Die Verfütterung tiermehlhaltiger Futtermittel an landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild ist bereits seit 2. Dezember vergangenen Jahres bundesweit verboten.