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Gemeinsames Positionspapier des BMU und BML zu BSE

Staatssekretär Rainer Baake (BMU) Staatssekretär Dr. Martin Wille (BML)

Berlin, den 3.1 .2001

Beschlussvorschlag

AMK / UMK am 18. Januar 2001

7-Punkte-Programm zu den Konsequenzen aus der BSE-Krise für die Landwirtscbafts- und Umweltpolitik

Das Auftreten von sieben BSE-Fällen im November/Dezember des Jahres 2000 hat in Deutschland zu einem tiefgreifenden Bewusstseinswandel geführt, und zwar sowohl über unser Ernährungsverhalten, als auch über die Form der Erzeugung sowie Ver- und Bearbeitung von Nahrungsmitteln.

Dieser Wandel drückt sich insbesondere darin aus, dass Bundesregierung, Deutscher Bundestag und Bundesrat innerhalb einer Woche nahezu einstimmig das Gesetz über das Verbot des Verfütterns protein- und fetthaltiger tierischer Erzeugnisse beschlossen haben. Die darin zum Ausdruck kommende Priorität für den vorsorgenden Verbraucherschutz hat weitreichende Auswirkungen auch auf andere Bereiche der Politik.

Die bisherige Landwirtschaftspolitik muss grundlegend überprüft und angepasst werden. Belange des Verbraucher- und Umweltschutzes müssen in die gemeinsame europäische und in die nationale Agrarpolitik viel stärker als bisher integriert werden,

Die Neuausrichtung muss insbesondere folgende Bereiche umfassen:

Vertrauen zurückgewinnen

Qualitätsprodukte müssen der Standard in der Nahrungsmittelerzeugung sein. Ein Qualitätssiegel mit klaren Kennzeichnungsregelungen soll die Entscheidung beim Einkauf erleichtern. Es muss Anforderungen an eine umwelt- und naturverträgliche Produktionsweise, eine artgerechte und flächengebundene. Tierhaltung, Standards für klare Kennzeichnung von Futtermitteln, eine lückenlose Herkunftskennzeichnung vom Stall bzw. Acker bis zur Ladentheke garantieren

Auf einer Positivliste sollen erlaubte Futtermittel abschließend erfasst werden. Antibiotisch wirkende Leistungsförderer sind zu verbieten.

Ökolandbau zum Durchbruch verhelfen

Das Nachfragepotential far Erzeugnisse des Ökolandhaus könnte bis 2010 auf bis zu 20% anwachsen. Entsprechend sollte das heimische Anbau- potential für den Ökolandbau ausgedehnt werden.

Hierzu wird vorgeschlagen, in einem Sonderrahmenplan der Gemeinschafts- aufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für die Förderung des Anbaus und der Vermarktung ökologischer Erzeugnisse von 2002 bis 2005 500 Mio. DM zweckgebunden zur Verfügung zu stellen. Eine umfangreiche Informations- und Werbekampagne. gemeinsam getragen von Bund und Ländern, soll die Verbraucher für die Produkte des Öko-Landbaus gewinnen. Mit Großabnehmern und deren Verbänden sollen Selbst- verpflichtungen über die bevorzugte Abnahme von Produkten des Ökolandbaus ausgehandelt werden.

Natur- und umweltverträglich wirtschaften

Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes wird einen wesentlichen Beitrag für eine natur- und umweltverträgliche Landbewirtschaftung leisten. Regelungen zur guten fachlichen Praxis sind durch die Länder unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten zu konkretisieren und umzusetzen. Die natürliche und flächengebundene Tierhaltung soll besonders gefördert werden, z. B. durch Einführung einer Gründlandprämie bei Verzicht auf die Silomaisprämie. Ziel ist das Wiederherstellen von Naturkreisläufen und die Abkehr von der Massentierhaltung ohne Futterbasis im Betrieb. Insbesondere im Tierhaltungsbereich soll die Prämiengewährung neu gestaltet und möglichst auf bestimmte Obergrenzen des jeweiligen Tierbestandes beschränkt werden. Eingesparte Mittel sollten vorrangig fix die Förderung einer extensiven Bewirtschaftung eingesetzt werden.

Eine neue EU-Agrarreform muss auf die Agenda

Mit der Agenda 2000 wurde eine grundlegende Kurskorrektur in der EU-Agrarpolitik eingeleitet. Im Hinblick auf die WTO-Verhandlungen und die Osterweiterung der EIS ab 2003 muss der Reformkurs fortgesetzt und vertieft werden, und zwar

o durch Stärkung der umweitbezogenen „green-box“ – Maßnahmen,

o durch Umschichtung der EU-Mittel aus dem Marktbereich in die Bereiche ländliche Entwicklung und Umwelt,

o durch stärkere Verknüpfung der Ausgleichszahlungen mit Umwelt- und sozialen Kriterien.

Deutschland wird national bereits ab 2002 Agrarsubventionen mit Umweltanforderungen verknüpfen. Insbesondere muss jeder Landwirt, der Subventionen erhält, ein Umweltcontrolling nach einheitlichen Vorgaben auftauen., mit dem er für sich und die Kontrollbehörden die Einhaltung von verbindlichen Umweltanforderungen und ggf. das Erbringen darüber hinaus gehender ökologischer Leistungen demonstrieren kann.

Agrarsubventionen, die Umweltbelastungen bewirken oder verschärfen, sind abzuschaffen.

Perspektiven für die Landwirtschaft – vom Nahrungsproduzenten zum Dienstleister für den ländlichen Raum

Der sich verschärfende Wettbewerb bei der Nahrungsproduktion hat den Trend zu industriellen Produktionsmethoden beschleunigt. Eine Umkehr ist notwendig, die durch geänderte Konsumgewohnheiten gestützt werden muss. Dies bietet auch der regionalen von Qualitätsprodukten neue Chancen. Eine stärkere Förderung in der GAK ist wünschenswert.

Eine besondere Bedeutung wird künftig alternativen Erwerbsmöglichkeiten für Landwirte im Dienstleistungsbereich zukommen. Die Honorierung von Leistungen im Naturschutz und in der Landschaftspflege, die Energieerzeugung aus Biogas/-masse und der sanfte Tourismus müssen zu zukunftsfähigen Betriebszweigen für Landwirte ausgebaut werden.

In Deutschland ist die GAK das zentrale Element für eine entsprechende Förderung der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume. Auch die GAK muss eine Neuorientierung erfahren. Die traditionelle Agrarinvestitions- förderung ist auf ihre Umwelt- und Naturverträglichkeit zu überprüfen Mittel sind in den Ausbau von umwelt- und naturschutzbezogenen Aufgaben einschließlich FFH-Ausgleich zu verlagern. Die geplante Aufstockung von 100 Mio. DM für 2002 sollte in den Folgejahren nicht wie beabsichtigt rückgängig gemacht werden. Gegebenenfalls ist das GAK-Gesetz anzupassen.

Agrarrecht entrümpeln

Das teilweise noch aus den 50er Jahren stammende Landwirtschafts- förderungsrecht muss entrümpelt und an die Erfordernisse einer verbraucher- und umweltbezogenen Landwirtschaftspolitik angepasst werden.

Nachhaltige Landwirtschaft weltweit voranbringen

Es müssen alle Schritte unternommen werden, um weltweite Mindeststandards für eine umwelt- und naturverträgliche Landbewirtschaftung zu schaffen. Solange ein entsprechender internationaler Konsens nicht erreichbar ist, darf die WTO nicht einzelne Mitglieder daran hindern, die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um eine umwelt- und naturverträgliche Entwicklung der ländlichen Räume im eigenen Land zu sichern.

Die Agrar- und Umweltminister des Bundes und der Länder werden sich mit Nachdruck für eine schnellstmögliche Umsetzung der vorgenannten Schwerpunkte einsetzten. Die Agrar- und Umweltminister der Länder bitten den Bund, der AMK und der UMK im Jahre 2002 über die Umsetzung der Beschlüsse zu berichten

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