Gesundheitsgefahren durch Intensivtierhaltung
(ZDS) – Ein Grundstückseigentümer klagte gegen die in der Nachbarschaft angesiedelte Intensivtierhaltung (Hähnchenmästerei) wegen der von dieser Tierhaltung ausgehenden Umwelteinwirkungen, die seine Gesundheit beeinträchtigten. Vor dem Oberverwaltungsgericht unterlag er mit seiner Klage (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, AZ 1 M 2711/99), weil nach dem derzeitigen Forschungsstand von Ställen in einer Entfernung von 180 Metern außerhalb der Windrichtung nicht mit Gesundheitsgefahren zu rechnen sei. Unabhängig könne über die Schädlichkeit von Umweltein- wirkungen durch die in der Stallluft einer Intensivtierhaltung enthaltenen Mikroorganismen, Stäube und Endotoxine angesichts des derzeitigen Forschungsstand keine zuverlässige Einschätzung getroffen werden.
Tierärztl. Umschau 1/2001, Seite 51