Bayern: Untersuchungsergebnisse bei Futtermitteln liegen vor
München – Landwirtschaftsminister Josef Miller hat weitere Ergebnisse der von ihm veranlassten Futtermitteluntersuchungen auf Bestandteile von Tierkörpermehl bekannt gegeben. Von 38 nach Inkrafttreten des Tiermehl-Verfütterungsverbotes am 2. Dezember 2000 bei Herstellern, Händlern und Tierhaltern gezogenen Proben liegen die Befunde vor: 31 enthielten keinerlei verbotene tierische Bestandteile. In sieben Proben wurden Spuren von Tiermehl festgestellt. Bei allen positiven Befunden veranlasst die Bayerische Landesanstalt für Ernährung Folgendes:
1. Gegen den Hersteller wird unverzüglich ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gleichzeitig erhalten Hersteller und Händler die verbindliche Anordnung, das betreffende Futtermittel zu sperren und unschädlich zu beseitigen.
2. Der Tierhalter wird unter konkreter Nennung der Futtermittelpartie informiert, dass er dieses Futter weder verfüttern noch weitergeben darf. Er wird aufgefordert, noch vorhandene Mengen zu erfassen, mit dem Hinweis „Verfütterungsverbot“ zu versehen und an den Lieferanten gegen Nachweis zurück zu geben.
3. Die Landesanstalt kontrolliert die Erfüllung dieser Auflagen.
Die mikroskopische Untersuchung der Proben wurde durch die landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Versuchsanstalten in Speyer und Hameln sowie das akkreditierte Labor der Firma SGS in Bremen vorgenommen. Weitere Untersuchungsergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Auf eine anonyme Anzeige hin, wonach 1996 von einer Firma tiermehlhaltige Milchaustauscher von Baden-Württemberg nach Bayern geliefert wurden, hat die Landesanstalt auf Anordnung des Ministers am 4. Januar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
(7. Januar 2001)