Bayrisches Landwirtschaftsministerium weist BBV-Vorwürfe zurück
München – Das Landwirtschaftsministerium hat die Vorwürfe des BBV-Kreisverbandes Oberallgäu als falsch zurückgewiesen. Die amtliche Futtermitteluntersuchung sei stets korrekt durchgeführt worden. Schon vor dem Auftreten des ersten BSE-Falles habe Landwirtschaftsminister Josef Miller die Zahl der Probeentnahmen drastisch erhöht. Futtermittel „mit bis zu einem Prozent Tiermehl“ hat laut Ministerium auch in Bayern nie „offiziell als sauber gegolten“. Gegen Verunreinigungen von zuletzt weniger als 0,5 Prozent konnte nur juristisch nicht vorgegangen werden, weil den Futtermittelherstellern unter dieser Grenze nicht mehr nach- gewiesen werden konnte, ob es sich um verbotenes Tiermehl von „warm- blütigen Landsäugetieren“ oder erlaubtes Tiermehl von Geflügel oder Fischen handelte. Seit dem bundesweiten Verbot von Tiermehl ab 2. Dezember 2000 ist die Verfütterung von Tiermehl jeglicher Art verboten. Seither müssen Hersteller und Händler auch bei geringsten Spuren von Tiermehl, egal welcher Art, mit Bußgeldbescheiden von bis zu 50 000 Mark rechnen und für die schadlose Entsorgung des verunreinigten Futtermittels sorgen. Der Freistaat tritt darüber hinaus für eine Erhöhung des Bußgeldes auf 100 000 Mark ein. Bei den konkreten Probeentnahmen im Oberallgäu wird der BBV-Kreisverband aufgefordert, das beanstandete Futtermittel zu sperren und umgehend der Bayerischen Landesanstalt für Ernährung (LfE) die betroffenen Betriebe bekannt zu geben. Die LfE wird dann die erforderlichen Maßnahmen treffen.