Weitere Futterproben mit Tiermehl in Sachsen
(aho) – Im Zuge verstärkter Kontrollen sind in Sachsen zehn weitere Futtermittel mit Spuren von Tiermehl gefunden worden. In neun Fällen betrug der Anteil von Tiermehl weniger als 0,5 Prozent, in einer Probe zwei Prozent. Nachdem Ende letzten Jahres bereits vier Futtermittel mit Tiermehlbestandteilen entdeckt wurden, hat sich die Zahl verunreinigter Futtermittel in Sachsen auf 14 erhöht. Die betroffenen Futtermittel wurden aus dem Verkehr gezogen, rechtliche Konsequenzen werden derzeit geprüft. Nachuntersuchungen bei Herstellern und Händlern waren alle negativ. Insgesamt wurden bei 62 Stichproben Futtermittel auf Tiermehlrückstände untersucht. Bei allen positiven Proben handelte es sich um Tierfutter, das vor dem Verfütterungsverbot von Tiermehl hergestellt wurde. Die Kontrollen erbrachten, dass das Tiermehl nicht vorsätzlich zugemischt wurde, sondern es sich ausschließlich um Verunreinigungen handelte, die bei der Herstellung oder dem Transport entstanden sein könnten. Die beanstandeten Futtermittel stammten aus Norddeutschland, Thüringen und Sachsen. Acht der verunreinigten Futtermittel waren für Rinder bestimmt. Drei Futterproben für Ferkel und zwei für Hennen waren falsch deklariert. In einem Fall handelte es sich um Mastfutter für Lämmer. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass in einer Eilverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums das gesetzliche Tiermehlverfütterungsverbot vom 1. Dezember letzten Jahres noch verschärft wurde. Die sogenannte Verfütterungsverbots-Verordnung trat am 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Danach erstreckt sich das Verfütterungsverbot auf alle Futtermittel, denen proteinhaltige Zusatzstoffe tierischer Herkunft oder Vormischungen zugesetzt sind. Ausgenommen sind Gelatine aus Geweben von Nichtwiederkäuern zur Umhüllung von Zusatzstoffen, wie zum Beispiel Vitamine. Verboten ist nun auch das Inverkehrbringen derartiger Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormi-schungen. Auch die Einfuhr dieser Futtermittel nach Deutschland ist untersagt. Seitdem Tiermehl in Deutschland nicht mehr verfüttert werden darf, wurde in Sachsen die amtliche Futtermittelkontrolle im Sinne des Verbraucherschutzes erheblich verstärkt. So ist die Zahl der amtlichen Kontrolleure auf vier verdoppelt worden. Für die Kontrollen bei den Landwirtschaftbetrieben wurden zusätzlich 193 Mitarbeiter abgestellt.