Bergophor zum Einsatz von Tiermehl und Futterfetten
(aho) – Die Firma Bergophor Futtermittelfabrik hat die AHO – Redaktion folgende offizielle Erklärung in Sachen Tiermehl und Futterfette übermittelt:
Alle Produkte unseres Hauses werden nach den Richtlinien und Vorschriften des Deutschen Futtermittelgesetzes einschließlich der dazugehörigen Futtermittelverordnungen und deren Anlagen hergestellt und vertrieben.
Besondere Beachtung finden dabei
– Anlage 3 (Regelung der Zusatzstoffe), – Anlage 5 (Regelung der unerwünschten Stoffe) – Anlage 6 (Regelung der verbotenen Stoffe) gemäß Futtermittelverordnung.
Wir versichern hiermit, dass diese Richtlinien und Vorschriften von uns strikt eingehalten werden.
Außerdem führen wir das Qualitätszertifikat nach DIN EN ISO 9001.
Wir versichern ausdrücklich, dass in unseren Produkten kein Tiermehl/ Fleischknochenmehl/ Fleischfuttermehl/ bzw. andere Produkte aus Tierkörperbeseitigungsanlagen enthalten sind.
Bei dem in Bergophor-Produkten eingesetztem Dicalciumphosphat handelt es sich ausschließlich um ein technisches, anorganisches Futterphosphat.
Die tierischen Fette, die bis zum 30.11.2000 in Bergophor-Produkten eingesetzt wurden, stammten nicht aus Tierkörperbeseitigungsanlagen, sondern waren lebensmitteltaugliche Fette, die stets veterinäramtlich kontrolliert wurden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes (02.12.2000) werden in Bergophor-Produkten nur noch pflanzliche Fette verarbeitet.
Kulmbach, 21.12.2000
Bergophor Futtermittelfabrik Dr. Berger GmbH & Co. KG
Bergo Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgesellschaft mbH MONTANUS KG