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BSE-Verdacht in Mecklenburg-Vorpommern hat sich bestätigt

Restliche Bestandstiere wurden getötet

(aho) Nun ist es Gewissheit: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen ersten BSE-Fall. Die Untersuchungen in der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen haben die positiven Ergebnisse der BSE-Schnelltest aus dem Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt Rostock bestätigt. „Auch wenn wir in den vergangenen Tagen bereits Gelegenheit hatten, uns darauf einzustellen – die beiden positiven Ergebnisse aus Rostock haben ja schon eine große Wahrscheinlichkeit angedeutet – macht mich diese Botschaft sehr betroffen“, so Landwirtschaftsminister Till Backhaus bei der Bekanntgabe des amtlichen Ergebnisses auf einer Sonder-Landespressekonferenz im Schweriner Schloß. Die von BSE-befallene Kuh kommt aus dem Bestand von Ernst Knobloch aus Tarnow im Landkreis Güstrow. Ernst Knobloch betreibt als Nebenerwerbslandwirt einen kleinen Bauernhof Unmittelbar nach Bekannt werden des Verdachtes am späten Nachmittag des 8.1. 2001 hat das zuständige Veterinär -und Lebensmittelüberwachungsamtes Güstrow im Auftrage des Landrates entsprechend dem Tierseuchenalarmplan alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Dazu zählen: · Sperrung des Herkunftsbestandes, · Ermittlung möglicherweise ansteckungsverdächtiger Tiere (Mutter und Geschwister, direkte Nachkommen des verdächtigen Rindes) · Erfassung der Tierbewegungen während der letzten 6 Monate · Sicherstellen des Kraftfutters · Erfassen der Futterströme des Kraftfutters. „Entsprechend den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen die restlichen Tiere des Bestandes getötet werden. Dazu hat der Landrat alles nötige veranlasst. Die Tiere wurden heute morgen bereits getötet und in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht. Da es weder Nachkommen noch andere Verwandte der betroffenen Kuh gibt, beschränkte sich die Tötung auf die noch im Bestand von Ernst Knobloch befindlichen 3 Tiere“, erläutert Landwirtschaftsminister Till Backhaus. Im August 2000 wurde ein Kalb aus dem Bestand von Ernst Knobloch an einen niedersächsischen Viehhändler verkauft. Das Landeskrisenzentrum Niedersachsen wurde am 9.1.2001 durch das Landeskrisenzentrum Mecklenburg-Vorpommern über diese Tierbewegung informiert. Dieses wiederum hat die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen in Kenntnis gesetzt, da sich besagtes Kalb jetzt auf einem Hof in diesem Bundesland befinden soll. Für weitere Maßnahmen ist das Landeskrisenzentrum Nordrhein-Westfalen zuständig. Der Landwirt wird, soweit alle tierseuchenrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden, entsprechend dem Tierseuchenrecht für seinen Verlust entschädigt. Davon trägt 50 % die Tierseuchenkasse, die anderen 50 % trägt das Land. Die erforderliche Reinigung, Desinfektion der Haltungseinrichtungen und die Entsorgung der Tiere trägt der Landkreis.

Nr.: 9, 12.01.2001

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