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Entsorgung von Tiermehl und Futtermitteln, die Tiermehl enthalten

(aho) Das Niedersächsische Umweltministerium teilt zum Stand der Entsorgung von Tiermehl und Futtermitteln, die Tiermehl enthalten mit:

1. Futtermittel Die zuständigen Behörden der amtlichen Futtermittelkontrolle haben in Niedersachsen 615 Futtermittelhersteller- und Landhandelsbetriebe über das Gesetz über das Verbot des Verfütterns von tiermehlhaltigen Futtermitteln informiert. Die tiermehlhaltigen Futtermittel werden von den kontrollierten Betrieben separat unter Verschluß aufbewahrt, bis ein geeigneter Entsorgungsweg bekannt ist. Nach den Erhebungen der amtlichen Futtermittelkontrolle sind ca. 20 000 Mg (Tonnen) Futtermittel bei den Betrieben der Futtermittelwirtschaft (Mischfutterhersteller und Futtermittelvertreiber) sichergestellt worden. Da keine Futtermittel unter Verwendung von Tiermehl mehr hergestellt werden dürfen, handelt es sich hier um einen einmaligen Entsorgungsvorgang; das heißt, Entsorgungsnotstände können nicht mehr entstehen. Die Mengen, die sich möglicherweise noch im Besitz von Landwirten befinden, sind nicht bekannt.

2. Tiermehl

Aufgrund der kontinuierlichen Schlachtungen und der Beseitigung von gefallenen Tieren wird Tiermehl auch weiterhin produziert. In Niedersachsen gibt es sieben registrierte Tierkörperbeseitigungsanlagen. Die Anlage in Steyerberg, Landkreis Nienburg, dient nur noch als Annahmestelle. Weiterhin verarbeiten drei Anlagen z.B. Schlachtabfälle zu Heimtiernahrung. Insgesamt fallen in Niedersachsen grob geschätzt 3 000 Mg Tiermehl pro Woche an. Die anfallende Menge an Tiermehl aus den niedersächsischen Anlagen wird zum überwiegenden Teil direkt beseitigt. Hierfür werden Kraftwerke, Müllheizkraftwerke und Müllverbrennungsanlagen in und außerhalb von Niedersachsen genutzt, z.B. das Kraftwerk Buschhaus der BKB bei Helmstedt sowie in Bremen, Bremerhaven und Westfalen. Im Kraftwerk Buschhaus werden derzeit 80 Mg pro Tag mitverbrannt. Die Entsorgungskosten bewegen sich zwischen 190,- bis 260,- DM pro Mg. Eine Senkung durch eine Nutzung vielfältiger Entsorgungswege (darunter auch die Zementindustrie) wird angestrebt. Die Zementfabriken in Hannover (Teutonia) und Sehnde-Höver (Alsen) haben bereits versuchsweise einige Tonnen Tiermehl verbrannt.

3. Entsorgungsmöglichkeiten

* Kraftwerk Buschhaus bei Helmstedt Die Mitverbrennung von Tiermehl wird seit Mitte Dezember getestet. Zur Zeit werden täglich 80 Mg Tiermehl verbrannt. Für die Testphase sind insgesamt 20 000 Mg Tiermehl genehmigt worden

* Thermische Restabfallvorbehandlungsanlage (TRV) Buschhaus Die Kapazität wird auf 200 Mg pro Tag geschätzt. Die Kapazität wird z. Zt. nicht genutzt, da der Einsatz teurer ist als im Kraftwerk. Futtermittel sind wegen der zu erwartenden Staubentwicklung und der möglichen Explosionsgefahr nicht geeignet.

* Müllverbrennungsanlage Hameln Die Firma Fortum Enertec steht in Verhandlungen mit der TBA des Landkreises Rotenburg zur Entsorgung des dort anfallenden Tiermehls. Sofern dieses Tiermehl in Hameln in der MVA verbrannt werden soll, wird das Gewerbeauf- sichtsamt Hildesheim die vollständige Verbrennung insbesondere durch Untersuchung der Schlacke kontrollieren.

* Wirbelschichtfeuerungsanlage Hameln Die Firma Enertec hat eine Prüfung angekündigt, ob und gegebenenfalls mit welchen Umbauten die derzeit stillliegende Wirbelschichtfeuerung zur Entsorgung des Tiermehls geeignet ist.

* Müllverbrennungsanlage Bremen, Abfallbehandlung Nord GmbH Ein erstes Angebot liegt vor. Die Stadtwerke Bremen überlegen darüber- hinaus, ob Kohlekraftwerke (z.B. das Kraftwerk Hastedt) für die Verbrennung von Tiermehl umgerüstet werden sollten. Die Kapazität ist nicht bekannt.

* Müllheizkraftwerk Bremerhaven, Bremerhavener Entsorgungs GmbH Die Kapazität beträgt 3000 Mg pro Jahr. In dem betriebseigenen Zwischen- lager in Nordhaus/Verden werden ca. 400 Mg zwischengelagert, die kontinuierlich abgebaut werden.

* Zementwerke Die Zementfabriken in Hannover (Teutonia) und Sehnde-Höver (Alsen) haben bislang versuchsweise einige Tonnen Tiermehl verbrannt. Sofern diese Versuche positiv ausgehen, ist eine Genehmigung nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz für den Dauereinsatz von Tiermehl möglich. Genehmigungsanträge liegen noch nicht vor. In Belgien, Frankreich und in der Schweiz liegen bereits positive Erfahrungen mit dem Einsatz von Tiermehl vor. In Frankreich werden bereits 5 % (= 200 000 Mg) der Brennstoffmenge in der Zementindustrie durch Tiermehl ersetzt.

4. Zu den Tierkörperbeseitigungsanlagen im einzelnen:

* TBA Liebenburg-Dörnten, Landkreis Goslar (Fa. Saria ) Verarbeitet ausschließlich spezifisches Risikomaterial (SRM). Entsorgung: Verbrennungsanlage der Fa. Saria in Lünen (Nordrhein- Westfalen). Bei der Fa. Rhenus, Hanau, werden ca. 494 Mg bis zur Inbetriebnahme der Verbrennungsanlage der Fa. Rhenus zwischengelagert.

* TBA Rehrmann, Bargdorf, Landkreis Uelzen Anfallende Tiermehlmenge: 7000 Mg pro Jahr. Entsorgung: BKB Helmstedt. Lagerung: Die anfallenden Mengen werden unmittelbar zur Entsorgung bereitgestellt.

Ein Lagerbestand von 300 Mg in Big Bags liegt vor. Dabei handelt es sich um die Mengen, die zwischen dem Verfütterungsverbot und der Betriebs- umstellung auf nicht fein gemahlenes Material angefallen sind. Die TBA wird von hier über das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg in Kenntnis gesetzt, dass für diese Tiermehle Entsorgungsmöglichkeiten in Bremen und Bremerhaven bestehen.

* TBA Fuchs, Mulmshorn, Landkreis Rotenburg Anfallende Tiermehlmenge: 200 – 250 Mg/Woche Entsorgung: * Bremerhavener Entsorgungsbetriebe (ca. 100 Mg/Woche) * Abfallbehandlung Nord GmbH, Bremen (ca. 75 Mg/Woche) * MVA Dortmund über Fa. EMBREC, Ahaus, (übrige Mengen) Lagerung: Nur Bereitstellung

* TBA Reinsch, Oster-Wanna, Landkreis Cuxhaven Anfallende Tiermehlmenge: 25 – 30 Mg/Woche Entsorgung : Bremerhavener Entsorgungsbetriebe Lagerung: Nur Bereitstellung

* Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (Friesoythe-Kampe), Landkreis Cloppenburg Entsorgung: monatlich ca. 2200 Mg über die Fa. Rheinstadt, Duisburg. Nach Angaben des Betreibers wird das Material verbrannt.

Zwischenlager Depot Garen, Marren 1 (Gemeinde Lindern), Lagerkapazität: 8000 Mg, bereits eingelagert: 3000 Mg; wöchentliche Einlagerung: 25 Mg.

* Eiweiß- und Fettverwertung GmbH & Co. (Belm-Icker), Landkreis Osnabrück Entsorgung: * Kraftwerk Westfalen, Hamm * Kraftwerk Gersteinwerk,VEW Harpen OHG, Werne * Die anfallenden Tiermehle werden direkt der Verbrennung zugeführt. Eine Einlagerung erfolgt derzeit nicht. Einlagerung wäre möglich in Halle 4 der Fa. Rhenus in Minden. Lagerkapazität max. ca. 4400 Mg, diese Halle ist mit ca. 587 Mg belegt.

* Fleischmehlfabrik Brögbern, Lingen, Landkreis Emsland Entsorgung: * Kraftwrerk Westf., Hamm * Kraftwerk Gersteinwerk, VEW Harpen OHG, Werne * Karsdorf Zement GmbH, Karsdorf (Blutmehl, Versuch) * Die anfallenden Tiermehle werden direkt der Verbrennung zugeführt. Eine Einlagerung erfolgt derzeit nicht.

* Zwischenlagerung erfolgt/kann erfolgen in a) eigener Rundbogenhalle mit 275 Mg voll belegt, b) Fa. Bollmer, Wietmarschen, max. ca. 1800 Mg, diese Halle ist mit ca. 275 Mg belegt.

In folgenden Betrieben werden Schlachtabfälle verarbeitet:

* Kurt Fülling, Dissen, Landkreis Osnabrück Entsorgung: Zementwerk Erwitte, über Fa. MBM Ahlen Entsorgte Menge bislang 153 Mg. Zwischenlagerung: 412,52 Mg, Fa. NWT in Twist, 643,58 Mg, Fa. MBM in Ahlen. * Weitere Zwischenlagerung kann erfolgen in/bei – NWT in Twist, LK Emsland, Kap. ca. 3000 Mg – MBM Ahlen, Kapazität ca. 6000 Mg, bislang 3000 Mg, – Fa. Fehse, Magdeburg, Kapazität: 10 000 Mg, Option für 24 000 Mg.

* Firma A & L Tierfrischmehl, Diepholz, Das Tiermehl wird vollständig an die Heimtiernahrungs- und Dünge- mittelhersteller abgeben.

* Fleischwerk Fa. Badenhop, Verden Anfallende Tiermehl- und Blutmehlmenge in betriebseigener Tiermehlanlage: 3000 Mg pro Jahr Entsorgung: Bremerhavener Entsorgungsbetriebe Lagerung: Zwischenlagerung von 400 Mg in betriebseigener Hallen. Die Entsorgung wird sukzessive vorgenommen. Im übrigen nur Bereitstellung.

5. Zwischenlagerung Allein der Bezirksregierung Weser-Ems sind 13 Zwischenläger mit einer Kapazität von rund 200 000 Mg angeboten worden. Die von den Betreibern gemeldeten Läger sind bisher nicht auf ihre Eignung verifiziert worden. Inwieweit diese Lager den Anforderungen für die Einlagerung von Tiermehl und tiermehlhaltigen Futtermitteln auch in Bezug auf die baurechtlichen Anforderungen genügen, ist bei Bedarf durch die zuständigen Behörden zu überprüfen.

Niedersächsisches Umweltministerium 1 / 11.01.2001 Pressestelle Tel.: 0511/120-3422 bis -26 e-mail: pressestelle@mu.niedersachsen.de

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