Hessen: BSE-Befunde im Grenzbereich
(aho) Bei einem Rind aus dem Regierungsbezirk Gießen, das am 9. Januar 2001 geschlachtet wurde, ist vom Staatlichen Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamt in Gießen ein schwach positiver Befund im ersten Untersuchungsgang mit dem BSE-Schnelltest und ein fraglicher Befund bei der Wiederholungsuntersuchung festgestellt worden. Dies teilte Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn mit. Die Landesregierung habe umgehend reagiert und alle nötigen Schutzmaßnahmen eingeleitet. Auch wenn es sich um einen Fall im Grenzbereich handele, gehe das Land Hessen selbstverständlich auf Nummer Sicher. Das zuständige Staatliche Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen hat den Bestand, aus dem das Tier stammt, gesperrt, für den Betrieb ein Schlachtverbot erlassen und führt zurzeit weitere Ermittlungen durch.
Das Untersuchungsmaterial wurde unverzüglich zur weiteren und endgültigen Untersuchung in die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten in Tübingen gebracht. Mit dem endgültigen Ergebnis ist in der kommende Woche zu rechnen.