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Miller verfügt Teilstillegung eines Futtermittelbetriebes

München – Erstmals hat Landwirtschaftsminister Josef Miller jetzt einem bayerischen Futtermittelwerk untersagt, weiter Futtermittel für Wiederkäuer in den Verkehr zu bringen. Der Bescheid bedeutet eine Teilstillegung des Betriebes. Das Unternehmen darf laut Miller erst dann wieder Futtermittel für Wiederkäuer verkaufen, wenn es den Nachweis erbracht hat, dass eine Verunreinigung durch tierische Bestandteile ausgeschlossen werden kann. Der Bescheid wurde für sofort vollziehbar erklärt. Das Futtermittelwerk ist verpflichtet, sofort Händler und Landwirte vor dem beanstandeten Futtermittel zu warnen mit dem Ziel, es aus dem Verkehr zu ziehen. Das Unternehmen war bei den Probeentnahmen seit Anfang Dezember wiederholt durch Verunreinigungen im Tierfutter für Wiederkäuer aufgefallen.

Keine Beanstandungen gab es laut Miller seit 2. Dezember, dem in Kraft treten des Tiermehlverbotes, bei der Milchaustauscher-Produktion. Danach wurde bei den Kontrollen aller zwölf bayerischen Milchaustauscher- Hersteller ausschließlich Pflanzenfett verwendet.

Wie Miller weiter mitteilte, haben die Futtermittelhersteller bei Verstößen keine Nachsicht zu erwarten: „Wir werden hart durchgreifen.“ Dazu gehört auch, dass künftig bei positiven Gegenproben vorgesehen ist, die beanstandeten Futtermittel und die Hersteller öffentlich bekannt zu geben. Schon bisher sind die Unternehmen nach einer ersten positiven Probe durch den Bescheid der LfE verpflichtet, die Abnehmer zu informieren und dringend vor den beanstandeten Futtermittel zu warnen. Hersteller und Händler haben die betroffenen Chargen zu vernichten. Die bayerischen Futtermittelhersteller hat der Minister für kommenden Dienstag ins Ministerium nach München eingeladen, um sie über die kompromisslose Haltung der Bayerischen Staatsregierung bei Verstößen gegen das Futtermittelrecht zu informieren.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Pressesprecher Alfons Kraus, Tel. 089/2182-2216 Fax 089/2182-2604

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