BSE-Rindertötungen: Sachsen für bayerischen Sonderweg
(aho) Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath unterstützt den bayerischen Sonderweg zur Bekämpfung des Rinderwahnsinns. „Aus Gründen des Verbraucherschutzes sei es nicht notwendig, bei Auftreten eines BSE-Falles die gesamte Herde zu töten“, sagte Flath am Sonntag, 14. Januar, in Dresden. Die sogenannte Kohortenkeulung sei für den Verbraucher genauso sicher. Das hätten die Erfahrungen aus der Schweiz gezeigt. Das massenhafte Abschlachten müsse ein Ende haben, so Flath. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft erscheine es zweifelhaft, BSE nach Tierseuchengesetz zu bekämpfen. Die Bundesregierung solle daher intensiv prüfen, ob der Seuchenansatz der richtige Weg sei, die Krise zu bewältigen. Trotz der angespannten Lage dürfe der Tierschutz nicht auf der Strecke bleiben, so Flath. In Bayern dürfen Landwirte selbst entscheiden, ob nach Auftreten eines Falles von Rinderwahnsinns die gesamte Herde getötet wird oder nur die Tiere des gleichen Jahrganges. Im letzteren Fall bleiben die übrigen Rinder des Betriebes bis zu einem Alter von 30 Monaten gesperrt.