Erster BSE-Verdachtsfall im Saarland
Schnelltestergebnisse im Grenzbereich
(aho) – Es gibt den ersten BSE-Verdachtsfall im Saarland. Ein Schnelltest an einem am Freitag, dem 12. Januar 2001 geschlachteten 25 monatigem (25.11.1998) Tier (Limousin) aus dem Landkreis Saarlouis hat bei der Untersuchung im Staatlichen Institut für Gesundheit und Umwelt einen schwach positiven Befund auf BSE-Prionen ergeben. Auch ein Wieder- holungstest führte zu einem schwach positiven Ergebnis. Drei andere Tiere aus dem gleichen Viehbestand, die ebenfalls am Freitag geschlachtet worden sind, hatten eindeutig negative Testergebnisse.
Entsprechend der im zentralen Krisenstab Tierseuchenbekämpfung bundesweit verbindlich festgelegten Verfahrensweise wird derzeit eine Untersuchung in der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten in Tübingen durchge- führt, die Gewissheit bringen wird. Mit dem Befund der Bundesforschungs- anstalt ist frühestens am Freitag, dem 19. Januar 2001 zu rechnen.
Das Tier, auf das sich der Verdacht bezieht, wurde im Saarland geboren und stammt aus einem Betrieb mit 102 Tieren.
Der Betrieb ist auf Anweisung des Gesundheitsministeriums gesperrt worden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Bundesforschungsanstalt besteht damit für diesen Betrieb ein Schlachtverbot, der Bestand ist gesperrt und aus Sicherheitsgründen ist auch die Verwertung der Milch untersagt worden. Ebenfalls aus Sicherheitsgründen ist das gesamte Schlachtgut des Schlachttages aus dem Betrieb, in dem das Tier geschlachtet wurde, vom Gesundheitsministerium beschlagnahmt worden. Mit dieser Beschlagnahmung des gesamten Schlachtgutes und dem Verwertungsverbot für Milch geht das Gesundheitsministerium über die derzeit geltenden Standards hinaus, um im Interesse eines weitest gehenden Verbraucherschutzes soweit als möglich, Gefährdungen auszuschließen.
Dass diese Politik der Vorsicht und des möglichst weitgehenden Verbraucherschutzes richtig ist, bestätigt der jetzt aufgetretene Verdachtsfall. Das BSE-verdächtige Schlachttier ist erst 25 Monate alt und ist nur deshalb ermittelt worden, weil im Saarland aufgrund der vom Gesundheitsministerium und Fleischerinnung getroffenen Vereinbarung auch Schlachttiere im Alter von unter 30 Monaten betestet werden. Wäre hier im Lande nur das gemacht worden, was EU-und bundesweit zwingend vorgeschrieben ist, so wäre dieser Verdachtsfall überhaupt nicht aufgetreten und das Fleisch unbeanstandet auf den Tischen der Verbraucher gelandet. Unsere besondere Vorsicht, die auch von den Metzgern und Bauern im Lande offensiv mitgetragen wird, hat sich hier also bewährt.
Sollte sich in der Untersuchung durch die Bundesforschungsanstalt das Ergebnis der Schnelltests nicht bestätigen, so werden die angeordneten Maßnahmen aufgehoben. Im Falle einer Bestätigung wird das Gesundheits- ministerium unverzüglich weitergehende Maßnahmen ergreifen. Dabei wird auch die Tötung des gesamten Rindviehbestandes in dem betroffenen Betrieb angeordnet werden, denn im Interesse der Verbraucher müssen auch hier alle erdenklichen potentiellen Gefährdungen ausgeschlossen werden, solange es kein Testverfahren gibt, mit dem lebende Tiere auf BSE untersucht werden können.
Angesichts der nur schwach positiven Ergebnisse in den BSE-Schnelltests lässt sich eine Prognose über das endgültige Ergebnis derzeit nicht abgeben. Unklare Ergebnisse beim BSE-Test sind nicht ungewöhnlich. Die Laborwerte werden anhand einer Skala interpretiert: Oberhalb einer bestimmten Marke gilt der Test als positiv. Diese Linie haben die Schnelltests nur knapp überschritten, so dass es sich um einen Verdachtsfall im Grenzbereich handelt. Trotzdem geht die Landesregierung im Interesse des Verbraucherschutzes, der neben Kontrollen auch Transparenz und Ehrlichkeit voraussetzt, auf Nummer sicher.
Pressemeldung vom 16.01.2001 Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes