Bayern: Landwirtschaftsministerium übernimmt Laborkosten
München – Von sofort an können die bayerischen Landwirte ihre Futtermittel kostenlos auf Rückstände von Tiermehl überprüfen lassen. Das hat Landwirtschaftsminister Josef Miller in München mitgeteilt. Danach werden die Untersuchungen vom Landwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Bayerischem Bauernverband (BBV) organisiert und abgewickelt. Die zuständige Geschäftsstelle des BBV koordiniert die Probenahme in ihrem Gebiet und lässt die Probeziehung durchführen. Die gezogene Probe wird zur Geschäftsstelle gebracht und gesammelt an ein anerkanntes Untersuchungslabor weitergeleitet. Die Laborrechnungen gehen direkt an das Landwirtschaftsministerium. Bei einem positiven Befund darf das beprobte Futter nicht mehr verfüttert werden. Miller: „Das Untersuchungs- angebot des Freistaates dient der Sicherheit der Landwirte. Gerichtsverwertbar sind die Ergebnisse allerdings nicht, weil es sich um keine amtlichen Probenahmen im Sinne des Futtermittelrechts handelt.“
Wie Miller weiter mitteilte, müssen vor der Probeentnahme auf dem Bauernhof Art und Menge des zu beprobenden Futtermittels genau bestimmt werden. Deklaration, Lieferschein und Rechnung sind bereit zu legen. Auf dem Betrieb vermischte Futtermittel dürfen nicht beprobt werden. Für jede Probe ist ein sogenanntes Probenahmeprotokoll auszufüllen und zweifach zusammen mit der Probe weiterzuleiten. Die verwendeten Geräte müssen sauber und abriebfest sein. Wenn bei loser Ware die Probenahme zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgt, ist auf eine kontinuierliche Entnahme beim Be- oder Entladen zu achten. Bei Sackware muss die Probe an verschiedenen Stellen der Partie bzw. aus verschiedenen Säcken mit Einzeleinstichen gezogen werden. Die Proben aus loser oder gesackter Ware sind in einem sauberen Gefäß zu sammeln und gut durchzumischen. Hieraus werden zwei Ein-Kilo-Proben abgefüllt und in luftdichte, lebensmittelechte Plastiktüten (haushaltsübliche Gefrier- beutel) verpackt. Eine Probe bleibt beim Landwirt, die zweite wird über die BBV-Geschäftsstelle weitergeleitet.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten