Bayern: Landesanstalt erlässt erneutes Verkaufsverbot
München – Erneut hat die Bayerische Landesanstalt für Ernährung (LfE) einem bayerischen Futtermittelwerk untersagt, Futtermittel für Wiederkäuer in Verkehr zu bringen. Das Unternehmen war bei Probeentnahmen seit Mitte Dezember wiederholt durch Verunreinigungen im Tierfutter aufgefallen. Laut LfE darf die Firma erst dann wieder Futtermittel für Wiederkäuer verkaufen, wenn sie den Nachweis erbracht hat, dass eine Verunreinigung durch tierische Bestandteile ausgeschlossen werden kann. Der Bescheid wurde für sofort vollziehbar erklärt. Das Futtermittelwerk ist verpflichtet, Händler und Landwirte unverzüglich vor den bean- standeten Futtermitteln zu warnen mit dem Ziel, sie aus dem Verkehr zu ziehen. Hersteller und Händler haben die betroffenen Chargen zu vernichten.
Ab sofort wird in dem Unternehmen bis auf weiteres jede hergestellte Charge Futtermittel für Wiederkäuer durch einen amtlicher Probenehmer beprobt. Die LfE gibt die einzelnen Chargen erst dann zur Auslieferung frei, wenn die amtliche Untersuchung zweifelsfrei bestätigt, dass sie keine tierischen Bestandteile enthalten.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 19.01.01