Hessen erfaßt Futtermittel mit Tiermehl oder tierischen Fetten
(aho) Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat das Regierungspräsidium Gießen mit Datum vom 17. Januar 2001 per Erlaß aufgefordert, sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe, die Nutztiere zur Lebensmittelgewinnung halten, persönlich anzuschreiben und auf das Verfütterungsverbot an Nutztiere von proteinhaltigen Erzeugnissen und von Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere sowie von Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, hinzuweisen.
Darüber hinaus werden die Betriebe aufgefordert, in einem Formular entsprechende Angaben über etwaige, noch auf ihrem Hof lagernde Futtermittel mit den seit 2. Dezember 2000 verbotenen Stoffen zu machen. Diese Informationen über Art und Menge der dem Fütterungsverbot unterliegenden Futtermittel werden benötigt, um die Entfernung und Entsorgung dieser Produkte vorbereiten zu können.