Mischfutterhersteller warnen vor vorschnellen Eingriffen des Staates
(aho) Eingriffe des Staates im Zusammenhang mit dem Verfütterungsverbot tierischer Eiweiße und Fette dürfen nur unter strikter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, warnt der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT), Bonn. Es sei rechtswidrig und unverantwortlich, dass Ergebnisse einer Erstuntersuchung als Rechtfertigung für weitreichende Eingriffe in die laufende Produktion eines Herstellungsbetriebes herangezogen werden. Erforderlich sei in jedem Fall, dass das Ergebnis der Nachuntersuchung mit herangezogen wird. Zudem sei die betreffende Firma rechtzeitig zu informieren. In einem Gespräch zwischen bayerischen Mischfutterherstellern und Staatsminister Josef Miller sei darüber hinaus gefordert worden, dass bei positiven Ergebnissen aus beiden Proben eine zusätzliche Überprüfung mit der PCR-Methode (Polymerase-Kettenreaktion) erfolgt. Erst durch diese Methode kann laut DVT der zweifelsfreie Beweis erbracht werden, ob tatsächlich verbotene tierische Futtermittel oder sonstige Verunreinigungen, zum Beispiel Käfer im Getreide, Ursache für den positiven Befund sind. Die Hersteller verwiesen bei dem Gespräch auf die mangelnde „Sauberkeit der Rohstoffe“ auch aus der heimischen Produktion. Selbst in Getreide, der Hauptkomponente für die Mischfutter- hersteller, seien der DVT-Datensammlung zufolge Verunreinigungen mit tierischem Eiweiß festgestellt worden. Dies solle die amtliche Futtermittelkontrolle bei ihren Untersuchungen ebenfalls berücksichtigen. (ED)
AgroOnline, 18. Januar 2001