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„Schweine-Affäre“: ÖVP betreibt „Kopf in den Sand“-Politik

Wien (SK) „Die aktuellen Fälle von Antibiotika, Leistungsförderer und Hormone in der Schweinemast sind nur die Spitze eines gewaltigen Eisbergs. Die SPÖ hat bereits im Juli (!) einen Antrag eingebracht, der unter anderem ein gemeinsames Maßnahmenpaket zum Verbot von Antibiotika, Leistungs- förderern und Hormone als Futtermittelzusatz fordert. Die ÖVP, deren „Kopf in den Sand“-Politik jetzt dramatische Auswirkungen zeigt, hat damals nicht nur den SPÖ-Antrag abgelehnt, sondern die gesamte Problematik negiert“, erklärte heute SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier.

Der Antrag, der im Juli eingebracht wurde, wurde mehr als 6 Monate nicht behandelt, sondern steht erst nächsten Donnerstag auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses. „Man kann gespannt sein, ob ÖVP und FPÖ bzw. ihre Minister Molterer und Haupt weiterhin ihre Meinung aus dem Sommer vertreten oder der SPÖ-Argumentation folgen werden“, so Maier abschließend.

Der Entschließungsantrag im Wortlaut: 242/A XXI.GP

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl und GenossInnen betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Einsatz von Antibiotika, Leistungsförderern und Hormonen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz.

Die zunehmende Resistenz gefährlicher Bakterien gegen Antibiotika droht den medizinischen Fortschritt nach jüngsten Angaben der Weltgesundheits- organisation (WHO) um Jahrzehnte zurückzuwerfen.

Dafür ist einerseits der übermäßige Einsatz von Tierarzneimitteln gegen Infektionskrankheiten aller Art verantwortlich, anderseits wird dieses Problem verstärkt durch den Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht, der Futtermittelproduktion und bei Futtermittelzusätzen.

Dieser unkontrollierte Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren kann gefährliche Antibiotikaresistenzen bewirken. Lebensrettende Arzneimittel können nach dem Verzehr tierischer Produkte beim Menschen ohne Wirkung bleiben, weil sich die Bakterienstämme an ähnliche oder gleiche Arznei- mittelwirkstoffe, die bei den Nutztieren zum Einsatz kommen, gewöhnt haben. Fälle mit tödlichen Ausgang, wo lebensrettende Arzneimittel bei Menschen aus diesem Grund versagt haben, sind wissenschaftlich dokumentiert.

Nach Schätzung der Arzneimittelbranche werden illegal bedeutende Mengen von Antibiotika und Tierarzneimittel – knapp die Hälfte des heimischen Verbrauchs – an den Apotheken und Tierärzten, vorbeigehandelt.

Gerade im Grenzgebiet Oberösterreich Bayern konnten im Juni 2000 rund eine halbe Tonne dieser illegalen Präparate beschlagnahmt werden. So wurde Anfang Juni durch die Sicherheitsbehörden und im Zusammenhang mit den Zollbehörden ein Tierarzt aus Bayern angetroffen, der über 300 Kilogramm Tiermedikamente, verpackt in 24 Kartons, in seinem PKW transportierte. Nach Schätzungen der Zollwache dürfte dieser 70 bis 80 Bauern beliefert haben, wobei die Geschäfte auf deutscher wie auf österreichischer Seite durchgeführt wurden.

Besonders kritisiert wird von Tierärzten und Sicherheitsbehörden die geltende Rechtslage, da der Besitz illegal eingeführter und vertriebener gesundheitsschädlicher Arzneimittel nicht strafbar ist und das Strafausmaß nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz in Wirklichkeit nicht greift. Der Verkauf und die illegale Verwendung derartiger Präparate durch einzelne Tierärzte, Arzneimittelberater und Bauern stellt einen enormen Wettbewerbsnachteil der Bauern dar, die auf den Einsatz derartiger illegaler Präparate verzichten.

In Österreich ist der Vollzug der einschlägigen Bestimmungen dadurch gekennzeichnet, dass für die Kontrolle zwei Ministerien zuständig sind und diese Kontrollen nicht koordiniert durchgeführt werden. So ist der Bundesminister für Land – und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die Futtermittelkontrolle zuständig, während die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen für die Kontrolle der tierischen Lebensmittel zuständig ist.

Die gesetzlich vorgesehen Kontrollen haben abgenommen. So haben die Betriebskontrollen im Rahmen der Futtermittelkontrolle von 1.297 (1997) auf 1.141 im Jahr 1999 und die Probenziehungen von 2.584 auf 1.836 abgenommen (457/AB XXI. GP). Besondere Kritik kommt auch von den Veterinärmedizinern, die ihrerseits eine ausreichende Kontrolle tierischer Lebensmittel nicht gewährleistet sehen. Sie sprechen von einer zunehmenden Behinderung der objektiven Kontrolle von Tierärzten, Hygieneproblemen, Selbstmedikation und von einer drastischen Zunahme des illegalen Einsatzes geschmuggelter, gefährlicher Medikamente. Diese Kritik wird leider von den Landwirtschaftskammern in Verkennung der wirklichen Situation – als unhaltbare Schmutzkübelkampagne bezeichnet.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließungsantrag:

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen und der Bundesminister für Land – und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert dem Nationalrat:

Ein gemeinsames Maßnahmenpaket zum Verbot von Antibiotika, Leistungs- förderern und Hormonen als Futtermittelzusatz auf nationaler Ebene vorzulegen, um damit der Erklärung der WHO betreffend der zunehmenden Resistenz gefährlicher Bakterien gegen Antibiotika einerseits zu entsprechen und andererseits der Entschließung des Rates vom 8. Juni 1999 zur Antibiotikaresistenz zum Schutz vor Gesundheitsschäden gerecht zu werden.

Ein gemeinsames Maßnahmenpaket zur Entschließung des Rates vom 8. Juni 1999 zur Antibiotikaresistenz „eine Strategie gegen die mikrobiologische Bedrohung“ vorzulegen.

Gemeinsam mit der Interessenvertretung der Bauern (Landwirtschaftskammern) eine Informationskampagne zu starten, die das Ziel hat, die Produzenten und den Handel davon zu überzeugen, dass die Marktchancen österreichischer Produkte mit „garantierter Antibiotikafreiheit“ verbessert werden können.

Eine gesetzliche Regelung für die zukünftige, verstärkte, umfassendere und effizientere gemeinsame Kontrolle und Überwachung des Besitzers, der Lagerung und des Einsatzes von Antibiotika, Leistungsförderern und Hormonen (sogenannte Tierarzneimittel) vorzulegen, um den immer wieder aufgedeckten illegalen Handel (insbesondere durch nichtösterreichische Tierärzte) sowie die Beimischung und Verabreichung gesundheitsschädlicher Präparate zu verhindern.

Einen Gesetzesvorschlag über den, der Gefahr der Gesundheitsschädigung angemessenen, Strafrahmen für den Besitz illegal eingeführter und in Verkehr gebrachter Präparate vorzulegen.

Ein koordiniertes Forschungsprogramm zur Entwicklung und zum stärkeren Einsatz von auf pflanzlicher Basis hergestellten Futtermittelzu- satzstoffen vorzulegen.

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss

(Schluss) ps/mp

Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ Tel.: (01) 53427-275 http://www.spoe.at

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