20.01.2001
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Schweiz verbietet Chloramphenicol für Lebensmitteltiere
(aho) – Mit der „Verordnung über die Verwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen“ vom 22. Dezember 2000 verbietet das Schweizer Eidgenössische Departement des Innern eine Reihe von Tierarzneimitteln für lebensmittelliefernde Tiere, die in der EU schon seit Jahren aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutz nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Es sind dies unter anderem Chloramphenicol, Furazolidon, Nitrofurantoin und Nitrofurazol. Die Verordnung trat am 15. Januar 2001 in Kraft und gewährt eine Übergangsfrist bis zum 15. April 2001, so daß bestehende Vorräte noch aufgebraucht werden können.