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BSE – eine aktuelle Bestandsaufnahme

Ergebnisse des Journalistenseminars der DGE „Essen und Trinken 2000“ vom 17.- 18. Januar 2000 in Fulda

Mittlerweile wird immer deutlicher, dass BSE in Deutschland nicht mehr nur begrenzt auftritt, sondern die Zahl der positiv festgestellten BSE-Fälle in den kommenden 4 bis 5 Jahren noch stärker zunehmen wird. „Allerdings besteht die Hoffnung, dass die Verbreitung früher als in Großbritannien zurückgehen wird, da Schnelltests zur Verfügung stehen, um Bestände mit kranken Tieren bereits vor dem Auftreten klinischer Symptome zu erkennen, so Dr. Wolfgang Mields, Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Berlin, auf dem gestrigen Journalistenseminars der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) in Fulda. Der Experte postulierte weiter: „Die einzige effektive Möglichkeit, die BSE-Seuche einzudämmen besteht darin, den Erreger völlig aus der Nahrungskette zu entfernen. Dazu müssen bäuerliche Betriebe, Schlachthöfe und Fleischverarbeiter Schutzmaßnahmen ergreifen“. Auch der Verbraucher ist aktiv gefordert. Er sollte bei Rindfleisch auf solches aus Ökobetrieben oder mit Gütesiegeln zurückgreifen und eine sorgfältige Auswahl nach Kennzeichnung treffen. Milchprodukte gelten weiterhin als unbedenklich. Auf eine (ovo)-lakto-vegetabile Ernährung oder Fleisch von Geflügel, Fisch und Schwein könne ebenfalls ausgewichen werden.

Vorkommen von BSE

BSE tritt in Europa nicht mehr nur begrenzt auf, sondern ist in der gesamten Europäischen Union verbreitet. Die einzigen Länder der Union, in denen BSE bisher nicht nachgewiesen wurde, sind Schweden, Finnland und Griechenland. Von den BSE-Fällen betroffen sind neben Großbritannien, Irland, Frankreich und Deutschland auch die Niederlande, Belgien, Dänemark, Italien, Spanien, Luxemburg, Liechtenstein und die Schweiz. Als gesicherter gilt Hauptverbreitungsweg in allen Nationen der unkontrollierte Handel der illegale und verbotene Einsatz von nicht ausreichend inaktiviertem Tiermehl. Das zeigt auch die bis 1993 ansteigende Anzahl und danach abfallende Kurve der aufgetretenen BSE-Fälle in Großbritannien. Dass die Zahl der Fälle nach dem 1988 in Großbritannien erfolgten Verbot der Tiermehlverfütterung einige Jahre weiter anstieg, 1993 etwa 37.000 gegenüber etwa 1800 Fällen im Jahr 2000, erklärt sich durch die Inkubationszeit von 4-5 Jahren.

Übertragungswege von BSE

Als gesicherte Übertragungswege gelten kontaminierte Rinderkraftfutter. Milchaustauscher für Kälber werden derzeit als Infektionsquelle untersucht. Daneben gilt die Übertragung vom Muttertier auf das Kalb als gesichert. Diskutiert werden eine Übertragung über Weideflächen, Insekten oder eine Übertragung von Rind zu Rind. Gesicherte Daten liegen dazu nicht vor. Untersuchungen mit jetzigen Methoden geben jedoch keinerlei Anhaltspunkte für derartige Übertragungswege.

Schutzmaßnahmen in bäuerlichen Betrieben

Der Rinderpass und zwei Ohrmarken begleiten das Tier von der Geburt bis zum Schlachthof. Dies ermöglicht eine genaue Überprüfung des Lebensweges und der Herkunft. So können bäuerliche Betriebe Tiere aus Beständen zukaufen, in denn kein BSE-Fall auftritt oder sorgfältig aus Regionen auswählen, in denen der Befall weniger häufig vorkommt. Das Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Rinder gilt seit 1994. Damit bäuerliche Betriebe sicher sein können, dass sie tiermehlfreies Kraftfutter verwenden sind jedoch umfassende staatliche Futtermittelkontrollen notwendig. Zum frühzeitigen Erkennen klinisch auffällige Rinder, ist eine Schulung der Landwirte für die sorgfältige Beobachtung der Krankheitszeichen notwendig, vermittelte Dr. Mields. „Sobald ein Rind BSE hat, kommt aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes nur die Tötung des Gesamtbestandes in Frage“. Dies ist notwenig, da die Infektion nach heutigem Wissen durch infiziertes Futter erfolgt und auch die übrigen Tiere das Futter aufgenommen haben.

Schutzmaßnahmen auf dem Schlachthof

Als wichtigste Schutzmaßnahme für den Verbraucher müssen als Risikomaterial geltende Schlachteile (wie beispielsweise Hirn, Rückenmark, Augen) entfernt und beseitigt werden. Das Probenmaterial für den BSE-Schnelltest muss entnommen und untersucht werden. Die Freigabe der gesamten Tagesproduktion an Schlachtkörpern kann erst erfolgen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Schlachtkörper, die nach einem im Schnelltest nicht eindeutig negativ getesteten Tier vor der Reinigung und Desinfektion in derselben Schlachtlinie geschlachtet wurden, müssen unschädlich beseitigt werden. Gegebenenfalls erfolgt eine Vernichtung der gesamten, nach dem befallenen Rind geschlachteten Tagesproduktion, um eine Kontamination auszuschließen. Zukünftig muss die sorgfältige Lebendbeschau der Tiere im Hinblick auf klinische Anzeichen von BSE und die Kontrolle und Registrierung der Rinderpässe verstärkt werden. Auch die in Deutschland übliche Methode der Schlachttierbetäubung mit dem Bolzenschussapparat sollte laut Dr. Mields zukünftig nicht mehr eingesetzt werden. Bei der in Deutschland bei Rindern vor der Schlachtung üblichen Bolzenschussbetäubung durchschlägt ein Metallbolzen den Schädelknochen, dringt in das Gehirn ein und zerstört dieses teilweise. Hirnpartikel können sich lösen, über das Blut in Herz und Lunge gelangen und sich dort festsetzen. Dr. Mields fordert die Entwicklung anderer Betäubungsmittel wie z.B. die Elektrobetäubung. Die Entwicklung entsprechender Anlagen, die sich auch für den Einsatz in Mittel- und Kleinbetrieben eignen sollten, müsse vorangetrieben werden. Derzeit gebe es dazu jedoch noch keine praktikable Alternative. Auch sollte laut Dr. Mields die bisher übliche und gesetzlich vorgeschriebene Spaltung der Wirbelsäule zukünftig nicht mehr erfolgen, da dadurch eine Verteilung infektiösen Materials auf andere Schlachtkörper möglich sei. Die vorgeschriebene Zwischendesinfektion mit Heißwasser und die Schlussdesinfektion müssen aus hygienischen Gründen beibehalten werden. Zur Inaktivierung von BSE-Erregern reichen diese Maßnahmen aber nicht aus, so Dr. Mields weiter.

Wie kann BSE festgestellt werden – Verfahren und Tests

Die klassischen BSE-Nachweis-Verfahren wie der Infektionsversuch, die Histologie die Elektronenmikroskopie oder herkömmliche immunologische Verfahren, sind im Routineschlachtbetrieb nicht einsetzbar. Aus diesem Grund wurden die auf immunologischer Grundlage arbeitenden Schnelltests entwickelt. Der immunologische Nachweis des krankmachenden Prion-Proteins mit den „BSE-Schnelltests“ ist nur im Gehirn möglich. Zur Bestätigung klinischer Krankheitsfälle bei Tieren ist er sicher, da sich beim kranken Tier im Gehirn genug Prionen angesammelt haben. Negative Testergebnisse bei Schlachttieren bedeuten jedoch nicht, dass sie BSE-frei sind. Ein infiziertes Tier kann durchaus eine Anzahl von Prionen im Gehirn haben, die unter der Nachweisgrenze liegen. Die Schnelltests können BSE-Infektionen bei Rindern teilweise schon vor dem Ausbruch klinischer Symptome anzeigen. Ein Nachweis ist bis zu 6 Monaten vor Krankheitsausbruch möglich. Die Nachweiswahrscheinlichkeit ist bei Tieren über dem 30. Lebensjahr am höchsten. Bei derzeit rund 180.000 klinisch an BSE erkrankten Tieren in Großbritannien waren bislang nur rund 50 Tiere (0,03 %) jünger als 30 Monate. Mit einem Nachweis bei Tieren zwischen dem 24. und 30. Lebensmonat sei daher eher selten zu rechnen, erläuterte Dr. Mields. „Aus Sicht des Verbraucherschutzes kommt es aber auf jedes gefundene erkrankte Tier an. Deshalb ist es sinnvoll, die BSE-Tests auf Tiere die 24-30 Monate alt sind, auszuweiten. Bei einer weiteren Absenkung des Testalters ist nur äußerst seltenen mit positiven Befunden zu rechnen. Ein praktikabler BSE-Test am lebenden Tier ist trotz Ansätzen in den nächsten 3 bis 4 Jahren nicht in Sicht“, so der Experte weiter.

Schutzmaßnahmen bei Fleischverarbeitung und -angebot Wichtigste Maßnahme ist das seit Oktober geltende Verbot der Verarbeitung von Risikomaterial sowie das seit Dezember bestehende Verbot der Verarbeitung von Separatorenfleisch. Verstärkte Kontrollen, bessere Überwachung und eine verbesserte Kennzeichnungspflicht in Bezug auf Herkunft und Zusammensetzung von der Fleisch und Fleischwaren sei laut Dr. Mields notwendig.

Schutzvorkehrungen des Verbrauchers

Der Verbraucher sollte bei Rindfleisch auf solches aus Öko-betrieben oder mit Gütesiegeln zurückgreifen, auf die Kennzeichnung achten und dann eine sorgfältige Auswahl treffen. Laut Dr. Mields erfolge die Rinderhaltung in Südamerika, Australien oder Neuseeland hauptsächlich in Weidemast. Dort seien bisher keine BSE-Fälle aufgetreten, aber es sei auch nicht getestet worden. Im Hinblick auf die Frage, ob der Verbraucher weiterhin auf Milch- und Milchprodukte ausweichen könnten, äußerte sich Prof. Dr. Paul Teufel, Leiter der Bundesanstalt für Milchforschung: „Solange keine neueren experimentellen Erkenntnisse vorliegen, ist davon auszugehen, dass Milch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit unbedenklich ist“. In den letzten Tagen waren Zweifel an der Unbedenklichkeit von Milch und Milchprodukten geäußert worden, weil eine Übertragung von Prionen über das Eutergewebe in die Milch nicht auszuschließen sei. Die erhobenen Zweifel gründen sich auf Überlegungen, dass diese durch Lymphzellen und Lymphwege weiterverbreitet werden könnten. Daneben wurde die Nachweisempfindlichkeit von „Mäusetests“ in Frage gestellt, die Mitte der 90er Jahre im Vereinigten Königreich zur Klärung der Frage eines möglichen Risikopotenzials von Milch durchgeführt wurden. Untersuchungen hatten ergeben, dass weder Milchdrüsengewebe noch Milch von an BSE erkrankten Tieren, die direkt ins Gehirn von 275 Mäusen verabreicht wurden, zu Erkrankungen führten. Laut Bundesanstalt für Milchforschung seien für eine fachliche Bewertung aber nicht nur die Mäusetests, sondern auch Befunde aus dem Vereinigten Königreich ausschlaggebend: Alle 193 Kälber, die in Ammenhaltung in 80 Herden von 106 an BSE erkrankten Kühen gesäugt wurden, blieben gesund. Diese Tiere seien so lange gehalten worden, dass nach möglicher Infektion eine Erkrankung sich hätte ausbilden können, so die Bundesanstalt. „Die Daten seinen international bewertet und akzeptiert. Der wissenschaftliche Lenkungsausschuss der EU stütze sich auf diese Erkenntnisse mit seiner Aussage, dass Milch als Risikofaktor ausgeschlossen werden könne“.

Ist Fleisch anderer Tiere eine Alternative?

Schweinfleisch gelte laut Dr. Mields als unbedenklich, da bisher bei Versuchen mit infiziertem Tierfutter keine Erkrankung erfolgt sei und darüber hinaus in der Regel nur das Fleisch junger Tiere (ca. 4 Monate alt) in den Handel kommt. Nur bei gleichzeitiger Fütterung, Verimpfung ins Gehirn, intravenöser Verabreichung und Verbringung infizierten Materials in die Bauchhöhle seinen nach 5 Jahren Lebensdauer der Versuchsschweine erkrankt. Werden Schafe mit dem BSE-Erreger vom Rind infiziert, zeigen sie Anzeichen von Scrapie, einer BSE ähnlichen Krankheit beim Schaf. Scrapie ist nicht auf den Menschen übertragbar. Aber klinisch ist nicht erkennbar, ob ein infiziertes Schaf mit dem Scrapie- oder mit dem BSE-Erreger infiziert wurde. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Schafe mit BSE-kontaminiertem Tierfutter infiziert haben, gilt derzeit Schaffleisch nicht als risikofrei. Bei freilaufendem und in Gattern gehaltenem Wild ist in den USA eine der BSE ähnliche Krankheit bekannt. Ob sie auf den Menschen übertragbar ist, ist nicht bekannt. Diese Erkrankung wurde in Europa nie festgestellt. Laut deutscher Produzenten von Wildfleisch wurde Gatterwild in Deutschland nicht mit Tiermehl gefüttert.

Risikomaterial in Lebensmitteln – Was bringen die Tests

Hirn und Mark von Rindern unter 12 Monaten sowie von anderen Tieren wie beispielsweise Geflügel oder Schweinefleisch gelten nicht als Risikomaterial. „Derzeitige Nachweistests zur Verwendung von Risikomaterial in Wurstwaren oder anderen Lebensmitteln könnten weder nach Alter der Tiere noch danach, von welcher Tierart das Material stammt, unterscheiden. Daher sind diese Tests nicht praktikable und wenig aussagekräftig, so Dr. Mields. Wegen der offenen wissenschaftlichen Fragen zur Übertragung und zur Ausbreitung des BSE-Erregers empfiehlt das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Berlin, die Definition bestimmter Körperteile als „spezifiziertes Risikomaterial“ aus Vorsorgegründen künftig ohne Altersbeschränkung auf alle Rinder anzuwenden und zwar in allen Ländern, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.

DGE spezial 2/2001 vom 19.01.2001 © 2001 Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.

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