Medikamente in der Schweinemast
(aho) – Staatsministerin Barbara Stamm hat den mutmaßlichen übermäßigen und illegalen Vertrieb und Einsatz von Tierarzneimitteln und Impfstoffen in der Schweinemast auf das Schärfste verurteilt. „Ich begrüße sehr, die Großaktion der Staatsanwaltschaft, die unter Mitwirkung der staatlichen Veterinärbehörden durchgeführt wurde. Solchen Machenschaften muss in der Tat mit den Mitteln der Justiz konsequent nachgegangen, die schwarzen Schafe müssen unnachsichtig und hart bestraft werden“, sagte Stamm. Die Ministerin hat die Veterinärbehörden angewiesen, eine Sperrung der betroffenen Betriebe zu prüfen. Außerdem müsse eine beabsichtigte Schlachtung der Schweine dem zuständigen Veterinäramt vorher angezeigt werden.
Ministerin Stamm wies darauf hin, dass die Veterinärbehörden der Regierungen und der Kreisverwaltungsbehörden im Rahmen ihrer Überwachungszuständigkeit seit jeher ein besonderes Augenmerk auf den missbräuchlichen Vertrieb und den Einsatz von Tierarzneimitteln richten. So seien gegen die beiden in Verdacht stehenden Tierärzte eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, so zum Beispiel Bußgeldbescheide, Anzeigen bei der Tierärztekammer wegen Verstoßes gegen das tierärztliche Berufsrecht sowie Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft.
Die Vorkommnisse, denen jetzt die Staatsanwaltschaft nachgeht, zeigen nach Stamms Worten auch, wie richtig die Entscheidung der Staats- regierung ist, ein Landesamt für Lebensmittelsicherheit einzurichten und ein dauerhaftes Verbot antibiotischer und hormoneller Wachstums- und Leistungsförderer anzustreben.
Die Problematik des Einsatzes von Arzneimitteln bei Tieren wurde in den vergangen Jahren im Rahmen der amtstierärztlichen Ausbildung intensiviert. Sie war auch Gegenstand der regelmäßigen Koordinierungs- besprechungen des Ministeriums mit den Regierungen und der Regierungen mit den Kreisverwaltungsbehörden.
Die Thematik stand Stamm zufolge auch auf der Tagesordnung eines Spitzengesprächs mit der Landestierärztekammer Ende 1998. Vertiefende Vorschläge habe dann die Landestierärztekammer Ende August 1999 der zuständigen Fachabteilung vorgelegt. In der Folge wurden im September 1999 unter Mitwirkung Bayerns von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Veterinärbehörden der Länder zwei wegweisende Empfehlungen zum restriktiven „Einsatz von Antibiotika“ sowie „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln“ erarbeitet. Mit der Veröffentlichen im Deutschen Tierärzteblatt wurden sie hier dem Tierarzt zur Kenntnis gebracht als Richtschnur für verantwortungsbewusstes tierärztliches Handeln. Für die Einhaltung dieser Standards hat Ministerin Stamm beim Deutschen Tierärztetag im März 2000 noch einmal mit deutlichen Worten geworben. Mit diesen Empfehlungen eines Bund-Länder-Gremiums werde auch deutlich, dass es sich dabei nicht um eine landesspezifische, sondern um eine bundesweite – und im Übrigen auch europa- und weltweite – Problematik handelt.
029.01/StMAS München, 22. Januar 2001