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Bayern: Mit der ganzen Härte des Gesetzes gegen schwarze Schafe

Bericht aus der Kabinettssitzung:

Justizminister Dr. Manfred Weiß berichtete heute im Kabinett über einen der größten Schläge gegen den Verdacht auf illegalen Tierarzneimittel- einsatz, der bisher in Deutschland vorgenommen wurde. Nach Angaben des Justizministers wurden am 18. Januar die Wohn- und Geschäftsräume von zwei Tierärzten in Straubing und Bayerbach durchsucht sowie umfangreiches Material beschlagnahmt. Zeitgleich wurden weitere Objekte in Nieder- und Oberösterreich durchsucht. Insgesamt wurde die Aktion zeitgleich in 19 Objekten durchgeführt. Bei den beschuldigten Tierärzten konnte eine Vielzahl unetikettierter Arzneimittel, erheblich abgelaufener Arzneimittel sowie nicht zugelassener österreichischer und amerikanischer Arzneimittel und eine Vielzahl von unetikettierten Flaschen, die auf Antibiotika hindeuten, beschlagnahmt werden. Außerdem wurden umfangreiche Geschäftsunterlagen sichergestellt. Justizminister Weiß und Innenminister Beckstein teilten mit, dass für eine rasche Fortführung der Ermittlungen und Aufdeckung der Taten eine Sonderkommission mit zehn Beamten beim Bayerischen Landeskriminalamt sowie eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet wird. Die beiden Minister kündigten an, dass bei etwaigen Hinweisen und Querverbindungen in andere Bundesländer die dort zuständigen Behörden unmittelbar von den bayerischen Behörden eingeschaltet und umfassend unterrichtet werden.

Diesem Schlag gegen illegalen Tierarzneimitteleinsatz sind nach Angaben von Justizminister umfangreiche Vorermittlungen der Staatsanwaltschaften in Regensburg, Straubing und Landshut, des Bayerischen Landeskriminalamts und der Veterinärbehörden seit Juni 2000 vorausgegangen.

Sozialministerin Barbara Stamm unterstrich, dass angesichts dieses gemeinsamen und in Deutschland wohl einmaligen Schlags der bayerischen Behörden gegen illegale Tierarzneimittelpraktiken der Vorwurf der Untätigkeit gegenüber der bayerischen Veterinärverwaltung jeder Grundlage entbehrt. Staatsministerin Stamm machte deutlich, dass nach einem persönlichen Gespräch mit Tierärztekammerpräsident Pschorn dieser auf eine Bitte ihres Hauses hin Ende August 1999 konkrete Vorschläge für ein wirksames Vorgehen gegen Missbräuche beim Einsatz von Tierarznei- mitteln mitgeteilt hat. Ministerin Stamm wies den Vorwurf, über Missbräuche informiert, aber untätig geblieben zu sein, mit Nachdruck zurück.

Frau Stamm:

– Der Präsident der Landestierärztekammer hat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Tierärztekammer zur Bekämpfung von Missbräuchen bei Arzneimitteln in der Tierhaltung vorgeschlagen. Hierzu stelle ich fest: Ich habe bereits im Februar 1999 in meinem Haus eine Arbeitsgruppe für ein Konzept zur Weiterentwicklung der bayerischen Veterinärverwaltung eingerichtet, bei dem auch die Vorschläge der Tierärztekammer berücksichtigt werden sollten und auch berücksichtigt wurden. Die Bayerische Tierärztekammer war wie von ihr gewünscht in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Mitglied dieser Arbeitsgruppe in meinem Haus waren neben weiteren erfahrenen Praktikern auch der Vizepräsident der Bayerischen Tierärztekammer.

– Der Präsident der Landestierärztekammer hat in seinem Schreiben die Einrichtung eines Teams von Spezialbeamten zur wirkungsvollen Bekämpfung von Missbräuchen vorgeschlagen. Ich stelle fest: In dem zwischenzeitlich fertiggestellten Konzept zur Weiterentwicklung der bayerischen Veterinär- verwaltung ist dieser Vorschlag, nämlich die Schaffung eines in der Arzneimittelüberwachung erfahrenen Spezialistenteams vorgesehen.

– Der Präsident der Landestierärztekammer fordert in seinem Schreiben die Einrichtung von Sonderermittlungsgruppen bei der Staatsanwaltschaft und beim Landeskriminalamt, die sich schwerpunktmäßig mit Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz befassen sollten. Ich stelle fest: Mit einem der größten Schläge gegen Tierarzneimittelmissbrauch wurde gleichzeitig eine Sonderkommission beim Landeskriminalamt für eine rasche Aufklärung und gegebenenfalls Bestrafung der Täter eingerichtet.

– Die Tierärztekammer – zwar auf Bundesebene – war auch beteiligt bei der von Bayern mitgestalteten Erarbeitung zweier wegweisender Empfehlungen zum restriktiven „Einsatz von Antibiotika“ sowie der „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln“. Mit der Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt wurden sie – ganz im Sinne von Präsident Pschorn – jedem Tierarzt zur Kenntnis gebracht als Richt- schnur für verantwortungsbewusstes tierärztliches Handeln. Für die Einhaltung dieser Standards habe ich im übrigen beim Deutschen Tierärztetag im März 2000 noch einmal geworben. Mit diesen Empfehlungen eines Bund-Länder-Gremiums wird deutlich, dass es sich hierbei nicht um eine ladensspezifische, sondern um eine bundesweite – und im übrigen europa- und weltweite – Problematik handelt.

Diese Leitlinien bedürfen selbstverständlich weiterhin der Flankierung durch eine möglichst effektive Kontrolle seitens der Veterinärverwaltung. Diese Kontrollen effektiver zu machen, wird auch Aufgabe des neuen Landesamtes für Lebensmittelsicherheit sein – diesem kommt eine Schlüssel- funktion zu. Auch hierin bin ich mit dem Präsidenten der Landestierärzte- kammer einig, dass nur an einer solchen Zentralstelle die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Überwachung des Tierarzneimittelrechts vorgehalten werden kann. Für eine Intensivierung der Kontrollen wird auch mehr und speziell ausgebildetes Personal notwendig sein.

– Ich halte Verschärfungen im Tierarzneimittelrecht auf Bundes- wie auf europäischer Ebene für dringend erforderlich. Ich verweise dabei auf den Beschluss der Staatsregierung aus der letzten Woche. Bayern fordert eine europaweites Verbot für antibiotische und hormonelle Wachstums- und Leistungsförderer.

Justizminister Weiß erklärte, dass es jetzt Aufgabe der Ermittlungsbehörden sei, den Beschuldigten, die die Vorwürfe bestreiten, die in Frage kommenden Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz nachzuweisen. Für den Fall, dass der Tatnachweis geführt werden kann, eröffnet nach Angaben des Justizministers das Arzneimittelgesetz einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheits- strafe bis zu drei Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa wenn grober Eigennutz oder die Erlangung von Vermögensvorteilen großen Ausmaßes nachgewiesen werden können, sieht das Gesetz nach Angaben des Justiz- ministers Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.

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