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BSE-Risiko: Mosiek-Urbahn fordert Ausweitung der Risikomaterialien

Wiesbaden. Die Hessische Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn hat gefordert, die Risikomaterialien auszuweiten, die im Verdacht der BSE- Übertragung stehen und nicht mehr zu Fleischwaren verarbeitet werden dürfen. „Aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes muss nicht nur das Rückenmark, sondern die gesamte Wirbelsäule als Risikomaterial betrachtet werden. Durch die Spaltung der Wirbelsäule, die gegenwärtig im Schlachtprozess praktiziert wird, besteht die Gefahr, dass der BSE-Erreger in gesundes Fleisch gelangt“, erklärte sie heute in Wiesbaden. Hier müsse eine andere Schlachttechnik verwendet werden. Deshalb müssten andere Schlachttechniken entwickelt werden, die es ermöglichten, den Wirbelkanal nicht zu öffnen.

Ebenso seien zukünftig Herz und Lunge von Rindern aller Altersstufen von der Verarbeitung auszuschließen, da bei der Tötung der Tiere durch Bolzenschuss Hirnpartikel in diese Organe gelangen könnten. Weiterhin müsse schnellstmöglich geprüft werden, inwieweit andere Innereien in die Gruppe der Risikomaterialien aufgenommen werden müssten. Dabei sei nicht ausgeschlossen, dass zukünftig auf Innereien vom Rind komplett verzichtet werden müsse.

Die Ministerin sprach sich ebenfalls dafür aus, auf Nummer Sicher zu gehen und ein Verbot von Hirn und Rückenmark auch aller anderen Schlachttiere für die Verarbeitung in Lebensmitteln einzuführen. Sie rief die Bundesregierung auf, umgehend zu handeln. „Eine solche Maßnahme muss unbedingt in den BSE-Maßnahmen enthalten sein, die die Bundesregierung noch in dieser Woche auf den Weg bringen will“.

Seit 1. Oktober 2000 darf Risikomaterial von über zwölf Monate alten Rindern nicht mehr zu Fleischwaren verarbeitet und muss getrennt entsorgt werden. Nach der derzeit geltenden Definition handelt es sich um den Schädel – einschließlich Hirn und Augen -, Mandeln und Rückenmark sowie den Hüftdarm. Seit 1. Januar 2001 ist EU-weit der gesamte Darm von Rindern aller Altersklassen als Risikomaterial eingestuft. Die Ministerin forderte die Bundesregierung auf, umgehend die Tierkörperbeseitigungsanstalten- Verordnung entsprechend anzupassen. In Hessen wird bei der Fleischbeschau eine entsprechende Kontrolle vorgenommen. Zudem werden die betreffenden Teile des Tieres blau eingefärbt. Die Ministerin plädierte dafür, die Alterseinschränkung der Tiere bei der Definition des Risikomaterials aufzuheben und künftig bei allen Rindern diese Organe und Körperteile nicht zur Weiterverarbeitung zuzulassen. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch jüngere Tiere infiziert sind“.

Marlies Mosiek-Urbahn verlangte, dass die Bundesregierung die Verwendung von sogenanntem Separatorenfleisch von allen Schlachttieren generell verbietet. Hierbei handelt es sich um das Restfleisch von grob ausbeinten Knochen, das maschinell abgetrennt und weiterverarbeitet wird. „Dies ist eine weitere Schutzmaßnahme, die das BSE-Risiko verringern kann“.

Wiesbaden, 23.01.2001

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