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Illegaler Einsatz von Tierarzneimitteln ist kein Kavaliersdelikt

(aho) „Jeglicher illegale Einsatz von Tierarzneimitteln und antibiotischen Futtermittelzusatzstoffen ist kein Kavaliersdelikt und darf von niemandem so eingestuft werden,“ erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast am Montag in Berlin. Sie ermutige alle zuständigen Stellen in den Ländern, in einem solchen Fall den jeweiligen Strafrahmen auszuschöpfen und die Approbationen betroffener Tierärzte ruhen zu lassen, um ein hinreichend starkes Signal an den Berufsstand zu geben. Illegales Tun von Veterinären treffe am Ende die Verbraucher und auch die Bauern, die insbesondere jetzt bereits mit Absatzproblemen zu kämpfen hätten.

Künast kündigte an, sie werde im Rahmen ihrer agrarpolitischen Neuausrichtung den Tierarzneimittelmarkt genau unter die Lupe nehmen. Vertriebswege und Anwendung von Tierarzneimitteln seien offenbar überprüfungsbedürftig. Sicher sei aber, dass die vier EU-weit noch zulässigen antibiotischen Futtermittelzusatzstoffe verboten werden sollten. Dieser Beschluss der Agraramtschefkonferenz vergangene Woche in Potsdam werde von ihr nachhaltig unterstützt. Künast wies darauf hin, dass ein solches Verbot EU-weit greifen müsse. Deshalb werde sie eine entsprechende Initiative bereits im EU-Agrarministerrat am 29./30. Januar 2001 in Brüssel ergreifen. Zugleich lasse sie prüfen, ob darüber hinaus nationale Maßnahmen sinnvoll und notwendig seien.

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 22. Januar 2001

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