Österreich: AK fordert Verbot von Antibiotika in der Tiermast
Wirksamere Maßnahmen in der Veterinärkontrolle gefordert
Wien (AK) – Die AK* kritisiert die unkontrollierte Verwendung von Antibiotika und anderen Arzneien in der Tiermast. Die Verbraucher brauchen mehr Schutz und Sicherheit sowie eine lückenlose Aufklärung. Daher fordern die AK-Konsumentenschützer ein EU-weites Verbot von Antibiotika im Tierfutter sowie einen restriktiven Einsatz von Tierarzneien. Die Futtermittelkontrollen müssen endlich verstärkt werden und auch die Kontrolle direkt beim Bauern umfassen. Die Veterinärkontrollen müssen ebenfalls effektiver werden. Hier verlangt die AK mehr Amtstierärzte, Tierärzte sollen den Bauern keine Medikamente überlassen dürfen sowie gesetzliche Straf-Regelungen für den Besitz illegaler Medikamenten. Die Veterinärkontrollen sollen durch die Schaffung überregionaler Kontrollkommissionen verstärkt werden. Ähnlich wie im Biolandbau soll jeder Bauer auch von einer externen Kontrollstelle regelmäßig und unangemeldet kontrolliert werden müssen.
Die AK hat bereits vor zwei Jahren die hemmungslose Verwendung von Antibiotika als Futtermittelzusatz kritisiert. Die Hälfte der weltweit produzierten Antibiotika wird in der Tiermast eingesetzt. In der EU wurden 1999 vier Antibiotika als Futtermittelzusatz verboten. Auf ein generelles Verbot konnte man sich damals nicht einigen, kritisiert die AK.
Mehr Sicherheit für die Konsumenten Konsumenten brauchen mehr Sicherheit beim Einkauf von Fleisch. Sie haben das Recht auf Fleisch von Tieren, die ohne derartige legale und illegale Hilfsmittel aufgezogen werden, sagen die AK-Konsumentenschützer. Daher fordern sie:
+ Antibiotika als Leistungsförderer in Futtermitteln muss in der EU verboten werden. Auch der therapeutische Einsatz muss von Tierärzten künftig restriktiver gehandhabt werden.
+ In der Veterinärkontrolle müssen Verbesserungen kommen: – Die AK will eine Änderung des Tierärztegesetzes: Amtstierärzte sollen nicht gleichzeitig eine Tierärztepraxis haben dürfen (Ausnahme Kleintierpraxis). Tierärzte sollen dem Bauern überhaupt keine Medikamente überlassen dürfen. – Bereits der Besitz von illegalen Medikamenten am Hof soll strafbar sein. Das soll in einem Tierarzneimittelverkehrsgesetz geregelt werden. Das deshalb, weil es nachträglich oft sehr schwierig zu beweisen ist, dass aufgefundene Arzneimittel auch tatsächlich eingesetzt wurden. – Eine veterinärrechtliche Überkontrolle wäre notwendig. Die AK kann sich daher vorstellen, dass überregionale Kontrollkommissionen auch unabhängig von den zuständigen Amtstierärzten prüfen können. Darüber hinaus sollen Bauern verpflichtet werden, sich von einer externen unabhängigen Kontrollstelle regelmäßig und unangemeldet kontrollieren zu lassen (ähnlich wie dies im Biolandbau bereits der Fall ist). – Es sollen verstärkt die Tiere, z.B. durch Blutuntersuchungen, kontrolliert werden, um damit rascher die illegale Verwendung von Arzneien aufspüren zu können.
+ Die Futtermittelkontrollen müssen ausgeweitet werden. Anstatt nur – wie bisher – lediglich Proben bei den Futtermittelherstellern zu ziehen, soll das auch direkt bei den Bauern erfolgen.
+ Die Kompetenz für Futtermittelkontrollen muss vom Landwirtschafs- ministerium ins Gesundheitsministerium verlagert werden.
+ Verstöße gegen die bestehenden Vorschriften sollen umgehend veröffentlicht werden.
Rückfragehinweis: AK Wien Presse Doris Strecker Tel.: (01) 501 65-2677 email Interrnet — *Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien) ist nach eigenen Aussagen eine service- und kundenorientierte Dienstleistungs- einrichtung und politische Interessenvertretung für die Wiener ArbeitnehmerInnen. Sie ist in allen wichtigen Fragen an der Seite der Wiener ArbeitnehmerInnen – sei es als Anbieter von indiviuellen Dienstleistungen oder als politischer Impulsgeber und Problemlöser. Die grundsätzlichen Aufgaben und Tätigkeiten, die Zugehörigkeit und die Finanzierung sowie die Organisation der AK sind im Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz – AKG) geregelt.