Die BSE-Untersuchung am lebenden Rind möglich machen
Frankfurt am Main (ots) – Nach den Untersuchungen von Prof. Dr. Ueli Braun, Zürich, kann durch die systematische klinische Untersuchung auffälliger Rinder bereits auf den Höfen der Verdacht auf das klinische Auftreten der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) ausgesprochen werden. Krankheitsanzeichen, wie schleichender Gewichtsverlust und Milchrückgang bei erhaltener Fresslust, lassen auf verschiedene Erkrankungsmöglichkeiten schließen. Durch die spezielle Untersuchung dieser Rinder auf Veränderungen des Verhaltens, der Empfindlichkeit und der Bewegungsabläufe können sich eindeutige Hinweise auf eine BSE – Erkrankung ergeben. Die wiederholten neurologischen Untersuchungen der Rinder nach einem vorgegebenen Plan ergeben im Falle einer BSE jeweils die gleichen Befunde. Diese können von Tier zu Tier in der Ausprägung und dem Vorkommen verschieden sein. Erst die Bewertung mehrerer verschiedener neurologischer Auffälligkeiten zusammen kann zu der Verdachtsdiagnose BSE führen. Dieser von Prof. Ueli Braun entwickelte BSE – Check hatte zur Folge, dass im Jahre 2000 kein an BSE erkranktes Rind in der Schweiz zur Schlachtung abgegeben wurde. Die BSE – kranken Tiere konnten bereits auf den Bauernhöfen festgestellt werden. Die an BSE erkrankten Rinder zeigen schon Monate vor dem Niederbruch Anfangssymptome, die durch den BSE – Check erkannt werden können. Dieser Check stellt damit einen brauchbaren BSE – Test am lebenden Tier dar. Wird mit Hilfe des BSE – Checks ein Tier als BSE – verdächtig erklärt, muss das Tier nach Anzeige, amtstierärztlicher Untersuchung und Bestätigung des BSE – Verdachtes getötet und labordiagnostisch untersucht werden. Die Tötung, der nach dem BSE – Check positiv befundene Tiere, bei denen die labordiagnostische Untersuchung keine BSE bestätigt, ist aus Gründen des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes unbedingt gerechtfertigt. Der BSE – Check kann die zur endgültigen Diagnose führenden labordiagnostischen Untersuchungen sinnvoll ergänzen. Seit Wochen zögern viele Rinderhalter, Schlachttiere abzugeben, von denen sie nicht wissen, ob sie BSE – frei sind. Sie wollen keine BSE – kranken Tiere verkaufen. Mit dem BSE – Check wird die BSE zu dem, was sie eigentlich ist: eine Rinderkrankheit. Die Erkennung der BSE auf Erzeugerebene bringt zusätzlich einen gewaltigen Vorteil: Das Risiko des Verbringens BSE – erkrankter Rinder auf Schlachthöfe verringert sich dadurch deutlich. Bei einem BSE-Fall ist die Reinigung und Desinfektion der Schlachthöfe und die Entscheidung der unschädlichen Beseitigung möglicher infizierter Tierkörper äußerst kosten intensiv und problematisch. Aus diesen Gründen fordern der Bundesverband Praktischer Tierärzte und der Bundesverband der beamteten Tierärzte, dass alle Rinder über 24 Monate, die binnen einer Woche geschlachtet werden sollen, einem BSE – Check unterworfen werden. Diese nach dem zu ändernden Tierseuchen- und Fleischhygienerecht angeordnete Untersuchung ist von dem vom Landwirt der zuständigen Behörde benannten Betreuungstierarzt durchzuführen und zu attestieren. Dieses Zertifikat, das keinen BSE – Verdacht nach dem durchgeführten BSE – Check bescheinigt, ist dem amtlichen Tierarzt der Fleischhygieneuntersuchung bei allen Rindern im Alter von mehr als 24 Monaten vorzulegen. Bundesverband Praktischer Tierärzte (BPT) e.V:
Ansprechpartner BPT e.V.: Verbandspräsident Dr. Karlheinz Simon (T. 08272/2546 u. 0175/9338075), Präsidumsmitglieder: Dr. Tobias Held (T. 0171/9905677), Dr. Burkhard Wendland (T. 033766/62439), Dr. Katja Lohmann-Müller (T. 05903/282), sowie Prof. Dr. Rolf Mansfeld (T. 089/21802618 u. 0172/5122251) und Herr TA Christoph Pahlitzsch (T. 05468/925066)
Ansprechpartner BbT e.V.: Verbandspräsident VD Dr. Herbert Wohn (T. 09571/18234 u. 0172/8655696).