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Rückstandsüberwachung

(aho) Der jetzt in Bayern festgestellte Arzneimittelskandal sollte endlich Anlass sein, den Überwachungsbehörden zusätzliche Recht- sinstrumente an die Hand zu geben. Er habe deshalb die dafür zuständige Bundesministerin Künast um schnelles Handeln gebeten, den vorbeugenden Verbraucherschutz auch in dieser Hinsicht noch effektiver zu gestalten, sagte heute Niedersachsens Landwirt- schaftsminister Uwe Bartels. Auch der schon vor Jahren erhobenen niedersächsischen Forderung des totalen Verbots antibiotisch wirksamer Futterzusatzstoffe müsse nun endlich nachgekommen werden, fügte er hinzu.

Bereits 1995 hätten die Länder in einem von Niedersachsen initiierten Bundesratsbeschluss im Zusammenhang mit dem illegalen Einsatz von arzneilich wirksamen Stoffen von der Bundesregierung Rechtsergänzungen gefordert, um Probleme bei der Überwachung und Ahndung auszuräumen. Schon damals, so Bartels, sollten die Tierhalter die unbedenkliche Beschaffenheit der von ihnen zur Schlachtung gegebenen Tiere garantieren und dem Staat die Möglichkeit gegeben werden, die Richtigkeit dieser Garantie- erklärungen zu prüfen.

1998 wurde die Angelegenheit von Niedersachsen nochmals aufgenommen und in einem erneuten Bundesratsbeschluss die vollständige Umsetzung der EU-Rückstandskontrollrichtlinie von der Bundesregierung eingefordert. Dabei, so Bartels weiter, ging es insbesondere um die Einführung von Eigenkontrollsystemen in den tierhaltenden Betrieben unter Einbeziehung von durch die zuständige Behörde anerkannten Tierärzten. Leider sei damals dieser niedersächsische Vorstoß lobbyistisch blockiert worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Hannover 25.01.01

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