Bayern Vorreiter beim Verbot von Leistungsförderern
(25. Januar 2001) München – Als „dreist und unverschämt“ hat Landwirtschaftsminister Josef Miller den von den Grünen erhobenen Vorwurf der Untätigkeit beim Verbot von Antibiotika in Futtermitteln zurückgewiesen. Wahrheit ist, dass aufgrund des Landtagsbeschlusses vom April 1997 Bayern bereits im Juni 1997 eine Bundesratsinitiative eingebracht hat, die zwischenzeitlich zu einer europaweiten Reduzierung der zugelassenen antibiotischen Leistungsförderer von zehn auf vier geführt hat. Im neuen Eckpunkteprogramm für die künftige bayerische Agrarpolitik setzt sich der Freistaat laut Miller für ein generelles europaweites Verbot von antibiotischen und hormonellen Wachstums- und Leistungsförderern ein.
Für das Verbot von antibiotisch wirkenden Leistungsförderern im QHB- Teilprogramm „Offene Stalltür“ habe der Landtag ausdrücklich eine „ausreichende Übergangszeit“ eingeräumt. „Offene Stalltür“ ist, so Miller, ein Programm des Bayerischen Bauernverbandes. Das Land- wirtschaftsministerium hat darauf keinen unmittelbaren Zugriff. Das Landwirtschaftsministerium hat nach Auskunft des Ministers den BBV unmittelbar nach der Landtagsentscheidung 1997 schriftlich und in der Folgezeit mehrmals mündlich aufgefordert, den Beschluss umzusetzen. Dies sei jetzt auch geschehen. Miller: „Am 15. Januar haben sich die bayerischen BBV-Präsidenten darauf geeinigt, den Einsatz von Leistungsförderern im Programm ‚Offene Stalltür‘ zu verbieten.“
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten