BBA: Zulassung von „Plantomycin“ ruht
(aho) Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) hat das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels „Plantomycin“ (Wirkstoff: Streptomycin) angeordnet. Damit ist das Pflanzenschutzmittel ab sofort nicht mehr verkehrsfähig.
„Plantomycin“ dient im Erwerbsobstanbau und im Bereich Ziergehölze zur Bekämpfung des Feuerbrandes, einer bakteriellen Erkrankung. Die Anwendung durfte ausschließlich nach Warndienstaufruf durch die zuständige Behörde und unter Einhaltung strenger Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Zeit der Obstblüte erfolgen.
Nach kürzlich vorgelegten Unterlagen mit neuen Erkenntnissen über Untersuchungen an Honig hat die BBA das Ruhen der Zulassung angeordnet, insbesondere um die neuen Unterlagen zu prüfen. Über weitere Schritte wird die BBA nach Prüfung der Unterlagen entscheiden, um eine Belastung des Honigs mit Streptomycinrückständen ausschließen zu können.
Informationsdienst Wissenschaft (idw) – Pressemitteilung Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, 26.01.2001