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Hessen fordert Verbot von antibiotischen Leistungsförderern

Nachbesserungsbedarf beim Verfütterungsverbot von Tiermehl

Wiesbaden. Die Hessische Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn hat sich für ein generelles Verbot von Leistungsförderern in Futtermitteln ausge- sprochen. „Die Verwendung eines Großteils der antibiotisch wirkenden Leistungsförderer ist bereits untersagt. Dieses Verbot muss auf die derzeit noch erlaubten Leistungsförderer ausgedehnt werden“, verlangte sie heute in Wiesbaden. Der aktuelle Schweinemastskandal, bei dem in großem Stil Antibiotika- und Hormonmedikamente an Schweinemastbetriebe in Bayern und Österreich verkauft worden sein sollen, mache deutlich, welche Gefahren dem gesundheitlichen Verbraucherschutz durch kriminelle Machenschaften in diesem Bereich drohten.

Die Ministerin forderte eine Verschärfung der Strafen bei Verstößen. Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht sie auch beim Verfütterungsverbot von Tiermehl und Tierfett. Es müsse auf Heimtiere ausgedehnt und EU-weit unbefristet eingeführt werden. Ebenso seien die Sanktionen bei Verstößen zu verstärken und ein Entsorgungsgebot für Tiermehl zu verankern. So schnell wie möglich sei auf nationaler und europäischer Ebene die offene Deklaration und eine Positivliste für erlaubte Futtermittel einzuführen. Darüber hinaus müssten Eigenkontrollsysteme bei den Futtermittelhersteller zur Pflicht werden.

Pressemeldung vom 25.01.2001 verantwortlich i.S.d.P.: Petra Müller-Klepper, Hessisches Sozialministerium, Pressestelle, Dostojewskistaße 4, 65187 Wiesbaden. Telefon: (0611) 8 17 – 34 08 , Fax: (0611) 8 90 84 – 66. E-mail: presse@hsm.hessen.de.

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