ISN-Protest gegen Äußerungen von Staatssekretär Thalheim
(aho) – In einem offenen Brief äußert Franz Meyer zu Holte, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-Westdeutschland e.V. (ISN), seine Kritik an den von Staatssekretär Thalheim (Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft) getroffenen Aussagen, dass es sich bei den bisher entdeckten Fällen im Medikamentenskandal „nur um die Spitze eines Eisberges“ handele und die Bundesregierung eine Ausweitung des Schweinemastskandals erwarte.
Als Interessenvertretung der spezialisierten Schweinehalter Deutschlands verurteilt die ISN jeglichen illegalen Vertrieb und Einsatz von Arznei- mitteln in der Schweinehaltung. Insbesondere durch die Unterstützung tiermedizinischer Forschungsprojekte bemüht sich die ISN, dem vorbeugenden Gesundheitsschutz Vorrang vor dem kurativen Medikamenteneinsatz zu ver- schaffen. Allerdings verurteile man, so Meyer zu Holte, jeden Versuch, kriminelle Vorgehensweisen zu verallgemeinern. „Schwarze Schafe können in keiner Branche ausgeschlossen werden! Wir lassen allerdings nicht zu, dass Dr. Thalheim unsere gesamte Berufsgruppe diskriminiert und darüber hinaus eine zusätzliche Verbraucherverunsicherung provoziert!“, schreibt der ISN-Vorsitzende und äußert seine Verwunderung, dass sich der Staatssekretär auf die Ebene der Spekulation und Gerüchteverbreitung begebe. Die ISN fordert, dass seitens des Bundesministeriums umgehend Beweise für die angeblich weit verbreitete kriminelle Handhabung von Tierarznei- mitteleinsatz offengelegt werden und verlangt Auskunft, wie dann diese Praktiken, trotz eines gut ausgebauten Veterinärverwaltungswesens, das angedeutete Ausmaß erreichen konnten. Franz Meyer zu Holte weist mit Nachdruck darauf hin, dass die speziali- sierten Schweinehalter Deutschlands im Rahmen von tierärztlichen Betreu- ungsverträgen den gesetzlichen Vorgaben nachkommen und darüber hinaus ein ureigenes Interesse an gesunden Tieren sowie einer rückstandsfreien Nahrungsmittelproduktion haben.
ISN-Pressemeldung vom 25.01.2001