Testalter für Schlachtrinder wird auf 24 Monate gesenkt
(bme) – Schlachtrinder müssen in Deutschland jetzt bereits ab einem Alter von 24 Monaten auf BSE getestet werden. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat die entsprechende Verordnung unterzeichnet. Sie geht damit über die EU-Regelung hinaus, in der die Altersgrenze auf 30 Monate festgelegt wird. Nach Schätzungen der Fachleute müssen jetzt im Jahr rund 300.000 zusätzliche Rinder BSE-getestet werden. Diese Verordnung ist Teil der von Künast angekündigten Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass in Deutschland nur noch BSE-getestetes Fleisch verkauft wird. Die Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE vom 25. Januar 2001
Auf Grund des § 5 Nr. 1 und 4 in Verbindung mit § 22e Abs. 1 des Fleischhygienegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1189), auch in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:
Artikel 1
In § 1 Abs. 1 der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE vom 1. Dezember 2000 (BGBl. I S.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 25. Januar 2001
Die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft