Saarland: Bündnis für Verbraucherschutz
(aho) – Die Saarländischen Fleischindustrie, das Saarländische Fleischerhandwerks, die Landesregierung und die Verbraucherzentrale des Saarlandes sind ein Bündnis für Verbraucherschutz eingegangen.
Die Beteiligte erklären: Die Gesundheit der Menschen und der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher hat für uns allerhöchste Priorität. Wir wollen – jeder in seinem Verantwortungsbereich und dennoch gemeinsam – alles tun, um die Gesundheit der Verbraucher ebenso wie deren freie Willensentschließung aktiv zu schützen. Dabei setzen wir auf
– Kontrolle – Transparenz und – Ehrlichkeit.
Wir beschränken uns dabei nicht auf die Maßnahmen, die der Gesetzgeber von uns verlangt. Wir tun mehr. Im Interesse der Menschen wollen wir aktiven und vorausschauenden Verbraucherschutz betreiben, statt nur auf neue gesetzgeberische Anforderungen zu reagieren. Die Menschen haben einen Anspruch auf gesunde Nahrungsmittel aus einwandfreien Rohstoffen. Solche Produkte wollen wir ihnen geben, uns bei der Herstellung schärfsten Kontrollen unterwerfen und die Betriebsabläufe transparent gestalten.
Dabei reden wir nicht nur über Verbraucherschutz, sondern praktizieren und optimieren ihn durch konkrete Maßnahmen:
1. Die saarländische Fleischindustrie und das saarländische Fleischerhandwerk versichern, dass sie – unabhängig vom Inkrafttreten möglicher gesetzlicher Verbote –
·keine Risikomaterialen (Thymus, Wirbelsäulen, Milz, Kopffleisch, Lunge, Herz) von Rindern und Schafen, ·kein Rückenmark und Gehirn von Schweinen, ·kein Seperatorenfleisch
verarbeiten.
2. Fleischindustrie und Fleischerhandwerk unterwerfen sich zusätzlichen Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden.
3. Die Fleischindustrie verpflichtet sich über diese amtlichen Kontrollen hinaus, alle Produkte regelmäßig von unabhängigen externen amtlichen Sachverständigen kontrollieren und analysieren zu lassen. Die Proben- verteilung erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Die Analysenergebnisse werden bekannt gegeben und der Verbraucherzentrale übermittelt.
4. Die Fleischindustrie und das Fleischerhandwerk verpflichten sich, der Verbraucherzentrale des Saarlandes das Recht zu geben, jederzeit und unangemeldet die Betriebsstätten zu besuchen und den Produktionsprozess zu begleiten.
5. Fleischindustrie und Fleischerhandwerk verpflichten sich freiwillig, für die Herstellung ihrer Produkte nur getestetes europäisches Rindfleisch, das von Tieren stammt, die einen BSE-Schnelltest durchlaufen haben, und unbedenkliches südamerikanisches Rindfleisch einzusetzen.
6. Fleischindustrie und Fleischerhandwerk unterstützen die Landesregierung in ihrem Bemühen, europaweit eine Herabsetzung des Pflichtbetestungsalters von 30 auf 24 Monate durchzusetzen und in Deutschland schrittweise alle Schlachtrinder und Schlachtschafe auf BSE/Scrapie zu testen.
7. Das Fleischerhandwerk verpflichtet sich über dieses Bemühen um eine europaweite Absenkung des Testalters hinaus, mit sofortiger Wirkung bereits alle Schlachttiere ab 20 Monaten betesten zu lassen. Die Landesregierung wird diese freiwilligen Tests wie bisher kostenfrei durchführen.
8. Alle Beteiligten treten offensiv für intensive Futtermittelkontrollen in allen Bereichen ebenso wie für drastische Verschärfung der futter- mittelrechtlichen und tierarzneimittelrechtlichen ein. Die Ergebnisse der Kontrollen werden der Verbraucherzentrale mitgeteilt.
Gesunde Produkte aus einwandfreien Rohstoffen: darauf haben die Verbraucher einen Anspruch. Diese Produkte wollen wir ihnen geben.
Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 31. Januar 2001