Verschärfung der Maßnahmen gegen BSE bei Arzneimitteln
(Bonn/Berlin) – Die vor kurzem angelaufenen Routinetests an Schlachtrindern haben erwiesen, dass BSE innerhalb der EU wesentlich häufiger vorkommt als bisher vermutet. Zum jetzigen Zeitpunkt kann auch für Staaten außerhalb der EU das Vorkommen BSE-infizierter Wiederkäuer nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.
Die durchgeführten BSE-Tests sind ein notwendiges Element des Verbraucherschutzes, können jedoch aufgrund ihrer methodischen Grenzen nur Infektionen erkennen, die sich in einem relativ fortgeschrittenen Stadium befinden. Bestimmte Gewebe bzw. Organe können auch schon in früheren Stadien in nicht unerheblichem Umfang mit BSE-Erregern belastet sein. Dazu zählen neben Gehirn und Rückenmark vor allem lymphatische Organe wie die Mandeln, der Thymus oder die Milz, außerdem der Darm. Diese Organe wurden, in Abhängigkeit vom Alter der verwendeten Tiere, vom Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss der Europäischen Kommission als Hochrisikomaterialien eingestuft.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Wir wissen nicht genau, in welchem Ausmaß die Rinderbestände tatsächlich von BSE betroffen sind. In dieser Situation wollen wir bei der Herstellung von Arzneimitteln Risiken für die menschliche Gesundheit soweit wie möglich ausschließen, deshalb wird die Verwendung von Hochrisikomaterialien verboten“.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat deshalb eine Rechtsverordnung vorbereitet, mit der die Hochrisikomaterialien in Anlehnung an die Einstufung des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses von der Verwendung für die Arzneimittelherstellung ausgeschlossen werden sollen und die Einfuhr von Arzneimitteln, die mit solchen Materialien hergestellt worden sind, untersagt wird. Der Entwurf wird in Kürze den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme übersandt.
Schon vor dem Erlass der Verordnung wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seine bereits im Jahr 1991 eingeleiteten Maßnahmen zur Abwehr von Arzneimittelrisiken unter Berücksichtigung der neuen Risikosituation ausweiten
Quelle/Kontaktadresse: Bundesministerium für Gesundheit Am Propsthof 78a 53121 Bonn Tel.: 01888/ 441-0 Fax: 01888/ 441-4900
2001-01-30